In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

SCHUL ENGELSCHWEILEN EINE GEMEINDE

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört Jm die Kirchen Alterschweilen. Jn daß distrikte Weinfelden Kanton FRAUFELD, AGENT Kirchen Pfleger Hs Jacob Rüsi von da selbst

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der zum Schul bezirck gehörige Häüser Ausert der gemeind Altschoff 3 Heüßer ungefahr weit Ein Büchsen schuß jn die Schul kommen — Kinder — 5 Knaben 3
Mädchen 2
Leimgrub und Beggelschweilen nicht gar eine halbe viertel Stund uon dort her Kommen Kinder — 5
Knaben 2
Mädchen 3
die 5. müsen lohn bezahlen Wuchentlich Einß 3 xr.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Jn die Haupt Schul Alterschwil Weit — Ein halb Stund
Altishausen weit — 1/2 Stund
Berg und Kelhoff — weit 1/2 Stund
Weierschweilen — weit 3/4 Stund
Hugelschofen — Starck 1/2 Stund
Todtnacht 1/2 virtl Stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nicht in Klasen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

SCHUL UNTERRICHT WIRT GELERNT LESEN UND SCHRIBEN

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die schull wird Nur jm Winter gehalten nach dem die weiterung ist 12. biß 13 Wuchen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul bücher sind üblich Cathechismj Testament Zeitung und Brief

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Erstlich buchstabieren wan sie es wohl Könen lesen und schreiben

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul Täglich 6. Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

1781 hab ich für den Bürger Hs vlrich Stutz Auß dem Altschof dermahl Kanton weibel schul gehalten. 1782 bein ich von dem Ehrwürdigen Bürger Pfarrer FELIX Schnider wie Auch von der Ehrenden Gemeind Beider seits Religion erwehlt und bestätiget worden

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 2] Schulmeist Hs Melchior Keller

III.11.cWo ist er her?

Burger daselbst

III.11.dWie alt?

Alt den 11. Brachmonat 36 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Kinder 1. fünfj im der Ewigkeit

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer — 18. — Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder über Haupt 28 Knaben 8 Mädchen 20

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?

Schul fond — 193 f. 30 xr.
Kirchen und Armen gut Alterschweilen tragt bej 3 fl. 36 xr.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Schul fond — 193 f. 30 xr.
Kirchen und Armen gut Alterschweilen tragt bej 3 fl. 36 xr.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.

SCHUL mein eigene Wohnstuben

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

Schullohn gibt mir der schul Pfleger Agent Rüsj Wochentlich — 1 fl.
waß ich Nach von lohn Schuler beziehen Kan — 15 xr.
¢638¢¢ für die Rebodier Schul über Sommer Am Sontag Morgen lohn — 30 xr. ¢/638¢¢

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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