- St. Gallen, 3. Klasse (Vermengte Schule/niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
der Stadt. St. Gallen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Gemeine St. Gallen. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
District St. Gallen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton. Sentis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Welche Claße. die Dritte. 45. Knaben |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Was? Vornehmlich die Anfänge im Schreiben, nebenbey Unterricht in der Religion, Anfänge in der Naturgeschichte, Uebung im correcten Lesen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Schulzeit. Jeden Tag 5. Stunden, 3. Vorm. und 2. Nachmittag, Samstag u. Donnerstag Nachmittag frey. Sie werden Sommer und Winter gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Bücher. Das für die 3.te Claße verfertigte Lesebuch, das Spruchbuch und den heidelb. Catechismus. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften. Nach der Basler Handschrift gestochene Tafeln. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Schulzeit. Jeden Tag 5. Stunden, 3. Vorm. und 2. Nachmittag, Samstag u. Donnerstag Nachmittag frey. Sie werden Sommer und Winter gehalten. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Eintheilung in Claßen? Es sind zwey Claßen, in der einten schreiben die Knaben Wörter, in der andern das Alphabet. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Collator. (ehmals) Der Schulrath. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Name. Johann Jacob Hartmann: |
III.11.c | Wo ist er her? |
GeburtsOrt St. Gallen. |
III.11.d | Wie alt? |
Alter & c. Nat. 1771. genießt meistens eine gute Gesundheit. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Familie. Jst unverheyrathet; und geht bey Jemanden zu Tisch. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Wie lange an der Stelle? fast 2. Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Studien Wie lang? Wo? Nach Vollendung der Schuljahre im hiesigen Gym o nasio gieng er 8. Jahre zu den hiesigen Profeßoren. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Verdienste. Keine, als daß ersucht seinem Beruf mit aller Treüe obzuliegen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Einkünfte. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Quellen. Die Schulkaße und das Linsebühl Amt, und Schafneramt. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Quellen. Die Schulkaße und das Linsebühl Amt, und Schafneramt. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
J. J. Hartmann Jgr. |
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Fliesstextantworten | ||
Lokal |
B. Als Religionsdiener. |
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Unterricht |
a. Predigten. Die Sontag Abendpredigten zu St. Magnus alternativ mit den andern Predigern, Eben so die Sontagmorgenpredigt im Linsebühl und Dienstag Abend predigt, im Winter zu S. Lorenzen. Auf ähnliche Weise die Predigten im Krankenhauß und im Hospital der Fremden. |