In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • St. Gallen (Niedere Schule, Singschule, reformiert)

21.02.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

St. Gallen d. 21ten Februar 1799.
Jacob Huber Musiklehrer u. Vorsinger in St. Magn Kirche Atatis 50 Jahr.

Fliesstextantworten
Gesamt

Jch Ends unterschriebener stehe seit 5 Jahren der obern, u. seit 4 Jahren beyden Classen der hiesigen Singschule vor; die ich aber mit Genehmigung des bisherig. Schul Raths in drey Classen eingetheilt habe.
Jede dieser 3 Classen besteht aus circa 20 Schülern.
Jeder geb ich, nach bisheriger Einrichtung in 14 Tagen 3 Lectionen jede zu einer Stunde.
Die erste dieser Classen übt sich im anfänglichen Notenlesen, u. im Singen der Dur-Tonleiter.
Die 2te setzt das Notenlesen fort, u. übt nebst den Intervallen, den Einstimmig. Psalmengesang.
Die 3te oder obere Classe singt vollstimmig so wohl Choral- als Figural-gesang. NB. da diese Classe nach Proportion der vorig. 2 Classen zu viel zu thun hat, so dörfte dieselbe bey einer etwanig. Veränderung wol auch noch in zwo Classen vertheilt werden, da dann der ersten das vollstimmige Choral- u. der andern das Figural- gesang zugetheilt werden könnte. Bisher konnte dieß wegen den zuwenigen Stunden, noch nicht geschehen. (dieß habe nur als beyläufige Bemerkung beygefügt.) Anstatt
||[Seite 2] Anstatt eines Lehrbuchs ist eine in der Schul aufgehängte Tafel, die Anfangsgründe der Singkunst enthält.
Zur Übung des Choralgesangs, ist das neue hiesige Kirchengesangbuch — u. zur Übung des Figuralgesangs eine vor 15 Jahren zu dieser Bestimmung verfertigte Liedersammlung mit leichtern u. schwerern Melodien, eingeführt.
Meine jährl. Besoldung (für 9 Stunden in 14 Tagen) betr. fl. 57. — welche ich aus der Schulcasse beziehe.
Dieß ist's alles, was ich in Beziehung auf die mir anvertraute Singschule, auf die mir vorgelegten Fragen zu antworten weiß.

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