- Luchsingen (Niedere Schule, reformiert)
FRAGEN über den Zustand der Schulen an jedem Ort pflichtmässig beantwortet von Joh: Heinrich Zwingli als dermahligen Pfarrer & Schullehrer d ref. Gemeind Luchsingen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
LUCHSINGEN |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dörfgen von ca. 40 Haüseren |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigne Gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
zur Agentschaft Luchsingen, Adlenbach Leüggelbach. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
District Schwanden |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Cant: Glarus. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die entferntesten eine kleine 1/4 Stund. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Luchsingen, Adlenbach, Leüggelbach Adlenbach liegt allernächst bey Luchsingen ist von diesem nur durch einen Bach getrennt — Leüggelbach eine kl. 1/4 Stund. Von diesen 2 dörfgen aber gehören nur wenigere Haüser hieher zur Kirch u: Schul: die mehren v. Adlenb. sind auf Betttschwand, die v. Leüggelb. auf Schwanden Kirch- u. Schulghörig. Von Adlenb. kommen gemeinigl. 6-8. von Leüggelb. 12-14 hieher zur Schul. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Auf 1 Stunde im Umkreis liegen um L. herum 5 Schulen |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Niedfurren von Luchs: u: Schwand, 1/2. St. Schwden v. Luchs. 1 St. Haslen v. Schwad. u: Luchs 1/2 St. Häzingen v. Schwd. 1. St. v. Luchsgen 1/8. Bettschw. v Schwd. 5/4. v. Luchs 3/4 Stund — . |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
|| [Seite 2] Lesen und Schreiben; Geschriebenes lesen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Bey uns Sommer & Winter alle Tage Samstag ausgenohmmen, aber nur Vormittag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
die bey Bürkli u: Geßner in Zürich gedrukten kleinen Namenbüchlein, der klein und größere Zürcherische Catechismus, das Zeügnußenbuch, der kleinere osterwaldische Catechismus, aus welchen auch zugleich memorirt wird — fähigere u: vermögliche Kinder bringen auch ds N. T. Steinmüll. lesebuch u: a. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Wenn hier mit gefragt wird: woher diese genohmmen werden; od was sie enthalten? so dient in Antwort: Stellen aus Psalmen, oder geistl. Liederen als Gellerts — Moralische Sentenzen,$u: d. gl. diese werden dan den Kinderen grösstentheils unentgeltlich gegeben u: von ihnen, wie natürlich, besser u: schlechter abgeschriben |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Drey bis vier Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nur in Buchstabierer u: Leser: dann höher giebts hier nicht. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Seint dem Luchsingen eine eigne Kirchen und Schule hat, war der Pfarrer auch zu gleich Schullehrer, Jenen wählt die Gemeind u: folglichin jhm auch diesen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
der Pfarrer; dessen Namen, Herkunft, Alter, Familie &. &. vide sy. Beantwortung der Fragen an die Religions: Lehrer. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
|| [Seite 3] Dreyßig bis vierzig |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Kaum die Helfte u: meistens nur A. B. C. Schüler |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja. Aber erst seint 1774. ward zusamen gelegt theils aus freywilligen, theils aufgelegten Steüren der Gemeinds Glieder, theils aus Collecten die für im Land u: auch von außert dem Land als in Zürich aufgenohmmen worden |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Laut Angab der Verwalter belaüft es sich gegenwärtig auf 1700 fl. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Aus den Zinsen von obstehendem Capital: dann andere Quellen hat er keine, einige kleine Auflagen ausgenohmmen: So sollte Z. E. in Folge eines Gemeind Schlußes jedes Kind, wann es das 1ste Mahl zur Schule kommt Einstand bezahlen 3 Bazen. Jeder Gemeinds angehörige, d Hochzeit macht 1 fl. diese Abgaben aber gehen besonders bey gegenw: Zeit nicht eben richtig od gar niht rein |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. Besteht für sich allein. Hat seinen eignen Verwalter, der von der Gemeinde erwählt wird, Schulvogt heißt, und den Gemeindsvorsteheren jährl. Rechnung ablegen muß. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Seint Errichtung des Schulfonds abgeschaft. vorher mußte jedes Schulkind wochentl. 1 guten Groschen bezahlen — Jzt nichts mehr, als die obbemeldten 3 Bazen Einstand od Eintrittgeld. |
IV.15 | Schulhaus. |
|| [Seite 4] Schulhaus ist kein besonderes; sonder die Schule wird im Pfarhaus gehalten und also das Pfarhaus zugleich Schulhaus |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Passabel wohnbahr häte aber noch viel Ausbeßerung nöthig wozu es aber an Vermögen fehlt |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Nur eine Schulstube, jm Pfarhaus, von Pfarr Stube nur durch eine dünne Wand unterschieden heiter, und ziemml. geraümig |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die, so für das Pfarrhaus u: s. Unterhalt: sorgen müßen, d. i. bey uns die Gemeind. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Seit Errichtung des Schulfonds jährl. 45 fl. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Einzig und allein Aus dem Schulfond deßen Betrag und Quellen. S. oben |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |