- Hundwil (Niedere Schule, reformiert)
12.03.1799
FRAG UND ANTWORT ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN, IN DER GEMEIND HUNDWIL, IM Distric TEÜFEN, IM Canton Säntis.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Hundwil. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Dörfchen. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine {eigene} Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Jn die Kirchengemeine Hundwil. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Teüfen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Säntis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jn dem ersten Schulbezirk gehörigen Hauser, sind in dem Viertelstündigen Umkreis 65. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Es hat keine Dörfer, Wiler, Höfe. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Dies kan nicht bestimt werden, weil die Häuser zerstreüt sind. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Kinder sind in die Schul komen, vom Monat Merz, bis ends Augstmonat 70. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Zu verschiedenen Zeiten, auf dem Buchberg und Stechlaegg. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Die erste eine halbe Stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Lesen, Schreiben und Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Seid dem ich Schul-Lehrer war, habe ich das ganze Jahr Schul gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbüch sind keine verhanden. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften habe ich meisten theils aus des Scheüßen lese Buch, und aus des Steinmüllers lese Buch, von ver schiedenen Arten gezogen |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Verschieden, nach dem viel oder wenig Kinder 4. bis 5. Stund, und darüber. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Den Schulmeister, haben in dieser Gemeind die Vorgesezten, und der Pfarrer, erwehlt nach demme ihn der Pfarrer Examinirt ob er tüchtig seye, die Schul zuhalten. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johannes Enz. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Hundwil. |
III.11.d | Wie alt? |
44. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja. 3. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Bey nahe 8. Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher war ich in der Gemeind Waldstadt Beschäftigte mich meistentheils mit Mahlen und Bachen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nein, es ist nichts zu bestimmen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Wie ob steht, 70. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
6. bis 10. Knaben, 4. bis 8. Mädchen. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
40. bis 42. Knaben, 20. bis 28. Mädchen |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nein. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Weder wenig noch viel. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Theils von den Aeltern der Schulkindern |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 3] Die Aeltern bezalen für jede Wochen 6. xr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus ist keines verhanden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Eine schöne wohlgebaute Schulstube ist da. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Aus genommen die Schul im Dorf. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der darzu verordnete Bau-Herr, der die Kirchen, und Pfar-Hauß im baulichten Stand erhalten muß. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Von diesem allem ist nicht zumelden. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
NB. Es währe zu wünschen, das die Schulen, so eingerichtet wurden, das die Lehrer ihr ordentliches Auskommen, (Ja wann sie Fleißig sind) der Hauß-Vater seinen Nutzen an den Kindern, die Kinder an den nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften haben könten, damit es Gott zu Ehren, den Lehrern, zu einem ruhigen Gewissen, und den Lernenden zu ihrem ewigen Heil und Seligkeit gereichen möge. |
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Unterschrift |
Hundwil den 12ten Merz. Anno 1799. |