In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wagen (Niedere Schule, katholisch)

02.03.1799

Antworte über die fragen wegen dem zustand der schule in der pfärry jonna in der Gemeindte Wagen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Mit Republicanischen Gruoss Empfiehlt sich der Helvetischen Nation der schullehres Zu Wagen 1799

Fliesstextantworten
Gesamt

Name des ortes, wo die schule ist Wagen ein kleines dörfgen Eine Eigene ge Meinde in agentschaft Wagen ligt im distrikte Rapperschwill und dem kanton linth zu ge than
Entfernung der zum schulbezirk gehörigen Häüser der gantze bezirk der zur schule gehörigen Haüser er strekt sich von jeder seite auf eine viertel stunde
Namen der zum schulbezirk gehörigen dörfer, wie auch der be nachbarten schulen auf eine stunde im um kreise Zur schul in Wagen gehören keine dörfer und komt auch Niemand anders in dise schule, ausert die kinder der ein Wohner des orths die sich auf 30 bis 35 kinder zählen für Welche nur im Winter Zwey Monath lang bis da hin schul gehalten wurde Welche im lesen, schreiben, und rechnen nach Baursart unterrichtet wurden, schulbücher Haben sey keine andre, als den kathekismus der Chrislichen gerechtigkeit und ein kleines Religion unter richt büchlein, welche in kurtzen enthaltet, Wass der ver nünftige mensch Gott, sich selbst und dem Nächsten schuldig sey über dise lehren des heils, und der sittlichkeit Werden die kinder alle Wochen ein oder zwey Mahl gefragt und ge prüfft, die benachbarten schulen seind Bollingen Eschen bach vnd jonnen
Der schullehrer ist bis da hin von den Einwohnren des orts bestellet worden er ist ein baurs Mann von Wagen vngefehrt 20 Jahr alt Wohn haft in Wagen er ist ein Ehrlicher junger Bürger Nebst den schuldienste verrichtet er seine berufes arbeiten
schulstiftung ist in Wagen keine Einige sondern es Wurde Jährlich aus dem Eignen Thümlichen Walt 4 klafter Holtz gelt 6 gulden dises ist der gantze lohn bringt Summa 16 fl.
Das Eigen Thümliche Haus des schullehrers war bis da hin das schulhaus

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