- Mels (Niedere Schule, katholisch)
06.03.1799
FREYHEIT. GLEICHHEIT.
BEANTWORTUNG DER FRAGEN Betreffend den Zustand der Schulen in der Gemeinde MELS.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
MELS |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf und Marktflecken. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigene Gemeinde mit Einbegriff etlicher außert dem Dorf in der Ebne sowohl, als am Berge sich befindenden Ortschaften — Höfen — und Haüsern, welche alle samt dem Dörflein Wangs zu dieser Kirche-odder Pfarrgemeinde gehören |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Hat einen Agenten — Munizipalität und GerichtsPräsidenten. — Dieses Dorf Mels ist der Hauptort |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
gleichen Namens |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zu dem Kanton LINTH gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
1.mo Die Haüser bey dem Obern, und untern HEILIG KREÜZ 17. an der Zahl — eine 1/4 Stunde von Mels entlegen, woher 10 bis 12 Kinder in die Schule gehen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die benachbarten Schulen sind — das Städtchen Sargans und das Dorf Vilters. Sargans ist 1/2//4 Stunde — Vilters eine Stunde von Mels in der Entfernung. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Bey Anfängern 1.mo das deütsch geschrieben, oder gedruckte Alphabet bey Fähigern auch das Lateinische; sodann werden nach der Folge des Alphabets einige Namen zum Buchstabiern und Lesung derselben gegeben, worzu von dem Lehrer eigene Namenbücher geschrieben werden. Nach diesem 2.do sind es Briefe und andere Schriften von unterschiedlicher Hand, zur Uebung; und 3.tio Bey denen im Lesen und Schreiben geübteren, — Unlesebarere Briefe — ältere Dokumente — und geschriebene oder gedruckte Lateinschriften; auch 4to Arithmetische Unterrichtungs Regeln. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 4] Die Schule wird die ganze Winterszeit hindurch das ist, von St. Martins- oder St. Catharinä Tag an bis auf das Osterfest des folgenden Jahres, sodann die Sommerschule von Ostern bis auf Maria Geburts Tag, den 8ten Herbstmonath gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die Schulbücher sind eben die von dem Lehrer geschriebene Namenbücher, darinn einige Denksprüche und Catheketische Unterweisung in Frag und Antwort zur Uebung und Lehre enthalten sind: zu dem der deütsch gedruckte sogenannte Catechismus, und ein eigenes für die Kinder dieser Gemeinde in den Druk gegebenes, und ihnen gratis ertheiltes Fastenkinderlehrbüchlein, auch andere Gebeth, oder Historie Büchlein, die jederes Kind ihme selbsten wählet; oder bey Handen hat. — Jn der Arithmetik werden sonderheitlich gebraucht die Authores — Rehtobel — Hemeling — Lechner — Heinsius von Meminngen Felix Zürcher Pfarrer zu Wohlhausen, nebst andern zur Geometrie Feld- und Heü-Maß gehörigen Büchern. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Den Rechnern, und andern werden Vorschriften zum Nachschreiben mitgetheilt, und zwar diesen Täglich auf ein Oktav schrift eine Linie jedem nach seinem Karakter; jenen aber auf ein Quartblatt einige Linie auf 2-3 oder 4 Tag bis zur genugsammen Prüfung. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule nimmt täglich ihren Anfang mit einem Gebethe Vormitt ||[Seite 5] Vormittag um 9 Uhr, und endiget mit dem Gebethe um 11 Uhr. Jn der Zwischenzeit werden den Schülern ihre Schriften besichtiget, und neüe vorgeschrieben. Hernach um 1 Uhr fangt wiedrum die nachmittägige Schule an, und endet um 3 Uhr. Die Schule hat also 2 Stunde vor- und 2 Stunde Nach Mittag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Schüler sind in 3 Klassen abgetheilt, nemlich in die I. Klass. Die Anfänger mit dem Alphabet- Namenbüchlein. und die, so noch buchstabiern müssen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ist vor hundert und mehrer Jahren von der gesammten Gemeinde ermehret worden; nach erfolgten Zwiestigkeiten aber ist die Wahle von unsern damaligen Gnädigen HERRN und OBERN denen im Rath sitzenden Zwölfern lediglich — so übergeben worden, dass Selbe in Beyseyn und Bewilligung des Pfarrherrn einen Schulmeister alljährlich auf St. Martins des heil. Bischofs Tag oder zu erwählen oder zu bestäten die Gewalt und Vollmacht hatten, welch alles also seithero geübt und vollzogen worden letzteres ||[Seite 6] Letzteres 1798 Jahrs aber ist der Schulmeister {nicht} mehr von den Zwölfern, und auch nicht in Beyseyn des Bürg. Pfarrers, sondern von dem National Agenten — Munizipalität und Gerichts Präsidenten wiedrum angenommen worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Nämlich Franz Joseph Good mit seinem Sohn Johann Anton Good |
III.11.c | Wo ist er her? |
Ein hie in Mels gebohrner Gemeindsgenoß, |
III.11.d | Wie alt? |
Der 61, und sein Sohn 30 Jahre alt ist. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Nebst dem Sohn, der ledigen Standes, hat der Vater noch zwey erwachsen — unverheyrathete Töchter, und eine Gattin in zweyter Ehe, welche aus ihrer erste Ehe auch zwey verheyrathete Töchter hat. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schon 40 Jahre lang hat er den Schuldienst versehen, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Ware vorhero ein junger Student, und als er noch ein Jüngling ledigen Standes war, ist ihme dieser Schuldienst mitgetheilt worden. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nebst dem Schuldienste hat ein Schulmeister auch noch die Schuldigkeit den Kirchendienst mit Orgelschlagen — Singen und Bethen, so wie es die Kirche erforderet, zu verwalten, — auch muß er, sonderheitlich in der Zwischenzeit der Schule, oder an Vakanztägen, auf Begehren — Der Gemeinde mit Schreiben, und jedem mit dem Heüoder Feldmässen (zwar um den Lohn) verhilflich seyn. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Dieses Müssen aber geschieht meistens in der FrühlingSommer- und Herbstzeit, da eintweder nicht viele Kinder in die Schule gehen, oder gar keine gehalten wird; dann in der Herbstzeit ist keine Schule, weil die meisten Kinder auf dem Feld mit dem Vieh beschäftiget sind, und im Frühling und Sommer nur etwa 10 bis 15 Knaben — und 8- bis 10 Mägdchen, denen der Sohn (wenn die Mässerey auch an den Schultägen seyn müßte, und länger als die Zwischenzeit dauren ||[Seite 7] allein vorstehen mag, im Winter aber 80-90- bis 100 — und mehrer Knaben — Mägdchen aber 50-60 bis 70 — eine Zeit lang in der Schule sich einfinden, — und dörfte die Anzahl der Schul Kinder bey starker Winterszeit doch über 200 steigen, wenn schon in dem Dörflein Wangs und andern Ausorten dieser Gemeinde noch Schule gehalten wird. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es sind einige gestiftete Capitalien, |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
welche sammenthaft auf — fl. 1190 — belaufen, |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
c. Diese à 5 pr cento gerechnet ertragen jährlichen Zinse fl. 59, 30 xr. Zu diesem zahlt jährlich dem Schulmeister als Organist wegen dem Kirchendienst — |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Neben Obigem ist kein Schulgeld, auch keines wegen dem Kirchendienst gestiftet, als dass ihme Schulmeister von einem Namenbüchlein Schreiberlohn 4 xr. — Auch, wenn Aemter gehalten werden, als in Ragnatsch von 3 Ämtern, 48 xr. — in Dils 30 xr. und auf St Martin 15 xr. bezahlt wird. — Von Medris für ein Amt singen alldorten — und von Wangs dort, für 4 mal das Amtsingen wird nichts mehr bezahlt, obschon noch vor kurzen Jahren Belohnung gegeben worden. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 8] Das Schulhaus belangend ist es das Gemeind- oder sogenannte Rathhaus, in welchem die untere Stube die Wohnung und zugleich die Schulstube ist; in der obern aber Gericht und Rath etc. gehalten wird, welches Gebaüde vor einigen Jahren von der Gemeinde neü aufgebauen worden, und im baulichem Stande erhalten wird. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
||[Seite 8] Das Schulhaus belangend ist es das Gemeind- oder sogenannte Rathhaus, in welchem die untere Stube die Wohnung und zugleich die Schulstube ist; in der obern aber Gericht und Rath etc. gehalten wird, welches Gebaüde vor einigen Jahren von der Gemeinde neü aufgebauen worden, und im baulichem Stande erhalten wird. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das übrige Einkommen des Schullehrers und Organisten betreffend so kommt zu obigen in §. 13. angemerkten Zinsen und Ämter §. 14. noch hinzu — von verkauftem Clos — oder Schulpfrund Büntlen an Heuboden samt Baümen und Weingart — erlößtem Capital jährlicher Zinß bey zwey Kaüfern An Einem jährlichen Zinß fl. 87, 59 xr. Am Andern jährlichen Zinß fl. 63, 53 xr. Zusammen fl. 151, 52 xr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
1. mo Von Verstorbenen hat der Schulmeister als Organist weder an Begräbissen — Siebenden — Dreysgisten und ersten Jahrzeitern nichts mehr zu beziehen, aus genommen ||[Seite 9] bey Begräbniß eines Kinds (wenn man ein Amt zu halten begehrt) wird ihme 12 xr. dafür bezahlt. — Und |
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Unterschrift |
Republikanischer Gruß Geben in Mels an ST FRIDOLINS Tag den 6ten Merz 1799. Franz Joseph Good Schulmeister und Organist allda dia |