In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

19.02.1799

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE IM SCHACHEN ZU OBERHÄÜSEREN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schachen;

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörfgen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jn die Kirch gemeind Romishorn.

I.1.d In welchem Distrikt?

Arbon.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Kanton thurgäu.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dörfli holtz, Spitz, und Oberhäüsern. holtz hat 10. Spitz hat 9. und Oberhäüsern hat 16. häüßer, macht zusammen 35. häüser, ligen Keine viertel Stund von einanderen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

befinden sich in anzahl 31. Kinder. 23. Knaben 8. Töchterli

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Weilen im Egnach, u. Uotweilhen, jede derselben ist eine Stunde weit entlegen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstaben kennen, Buchstabieren, lesen, Schreiben, Rechnen u. singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martini bis Aus-gang JUNI.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen büchlein, Klein, u. Groß-Lehr meister, Zeügnuß Buch. psal. und Testament Bücher, auch andere Bücher, und Briefen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Klein u. große Vorschriften von meiner Hand. Den Kindern fürgelegt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

3 Stund. Von 8. bis 11 uhr. Vor mittag; Nach mittag von 1. bis 4 uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

in 3. Klaßen, u. die buchstaben kennen lernen, buchstabieren, u. die lesen u. #schreiben##

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Bürger pfarrer, beyde Kirchen und Schlupfleger; mit Beystimmung, der hauß-Vätter, durch Examen u. #zustimmung##

III.11.b Wie heißt er?

Hans Rudolf Züllig.

III.11.c Wo ist er her?

Ein gebohrener Romishorner.

III.11.d Wie alt?

auf den Kommenden JUNI. 67. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

1. Sohn u. 3. Töchter, Zwei Töchter in Diensten, die andern zwei bey hauß.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

48 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher habe ich meinem lieben Vater Seeligen in der Schule zu Romishorn geholfen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gar keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder über-haubt besuchen 31. Kinder die Schule:

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben. 23. Mädchen 8.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Knaben. 15. Mädchen 10.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond ist keiner da.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld fixiertes keines da.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus, wird Jährlich gemiethet, die haus Väter zahlen an dem hauszins einen Theil und das Romishornische armen gut einen theil: bezalt {jeder Theil} für die Schulstube fl. 2 und 24 Krz. für die SchulWohnung sorgen die Dasigen haus Väter, und der Eigentümer des Hauses erhält sie in Ehren; außer Bänke u. Tische.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus, wird Jährlich gemiethet, die haus Väter zahlen an dem hauszins einen Theil und das Romishornische armen gut einen theil: bezalt {jeder Theil} für die Schulstube fl. 2 und 24 Krz. für die SchulWohnung sorgen die Dasigen haus Väter, und der Eigentümer des Hauses erhält sie in Ehren; außer Bänke u. Tische.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Einkommen des Schul-lehrers nur an geld; wochentlich von jedem Schulkind 3 xr. von den dasigen Vätern und der Schullohn für die Armen Kinder wird aus dem Romishornischen armen gut bezahlt: Person {benefizium} Jährlich fl. 12. aus dem züricherischen Schulfond. Singen Nacht schul-lohn fl. 5. aus dem armen gut.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Einkommen des Schul-lehrers nur an geld; wochentlich von jedem Schulkind 3 xr. von den dasigen Vätern und der Schullohn für die Armen Kinder wird aus dem Romishornischen armen gut bezahlt: Person {benefizium} Jährlich fl. 12. aus dem züricherischen Schulfond. Singen Nacht schul-lohn fl. 5. aus dem armen gut.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Einkommen des Schul-lehrers nur an geld; wochentlich von jedem Schulkind 3 xr. von den dasigen Vätern und der Schullohn für die Armen Kinder wird aus dem Romishornischen armen gut bezahlt: Person {benefizium} Jährlich fl. 12. aus dem züricherischen Schulfond. Singen Nacht schul-lohn fl. 5. aus dem armen gut.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 19 Tag Hornung 1799.

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