In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wynau (Niedere Schule, reformiert)

ZUSTAND DER SCHULE DER GEMEINDE WYNAU.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wynau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat eine Kirche und Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Langenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Deßen Bezirk enthaltet im durchschint 1/2. Stund. das Schull-Haus sizt in der miten.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jn diesem Bezirk ligt das Dorf

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

a. Underwynau, allwo das Schullhauß sizt. enthaltet in sich, Häüser. 23. Schulkinder 24.
b. Oberwynau 1/4. Stund. Häuser. 9. Schulkinder 6.
c. Agerten 1/4. Stund. Häuser 37. Schulkinder 38.
d. Birch 1/2.tel Viertel Stund. Häuser 9. Schulkinder 12
e. Morgenthal 1/4. Stund. Häuser 5. Schulkinder 11.
f. Metlen Häuser 1
Summa der Häuser 84. Schullkinder 91.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Langenthal
b. Arwangen
c. Ryken jede eine Stunde von hier.
d. Roggwyl
e. Glashuten jede 1/2tel stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn hiesiger Schule wird gehehrt, Ußwendig, der Bernerische und der Heidelbergesche Cathechißmuß. wie auch der Bernerische Unterricht vom Hl: Tauf und Abendmahl, die Psalmen und Haübners Biblische Historien etc. Denne, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden nur im Winter, und zwar Von Anfang deß Wintermonats bis ausgehnd Merz gehalten. Jm Sommer Wochentlich aber nur ein Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schull-Bücher sind eingeführt, diejenigen welche auf Numero 5. voriger seite vermelt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jn den Schreib-stunden, wird jedem schreibenden Kind, nachdem es eine seite Geschrieben Vor deßen Augen auf das frische Vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret Täglich 4. Stund. als, Vormitag zwey und Nachmitag zwey.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Claßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Auf den Vorschlag deß Pfarrers, ist selbiger Von dem Ammtsmann Bestätiget. worden.

III.11.b Wie heißt er?

Heißt Samuel Andres

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von hier.

III.11.d Wie alt?

Alt 47. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 5. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst allhier 26. Jahr Schulllehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst sonst nirgends Schulllehrer gewesen. Hat etliche Jahre die Strümpf Fabrikation getriben, bis ihme die Zeit, wegen der Schull und anderen Gemeinen Geschäften nicht mehr hat erlauben wollen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat jezt neben der Schull oder Lehrammt keinen anderen Beruff.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schulen solten wie vorgemelt, von 91. Kindern als ohngefehr von 51. Knaben und 40. Töchteren besucht werden.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Durch Verschiedene Vergabungen für die Schullkinder, ist Dato ein Cappetal Von kr: 127.
Der Zins davon wird denselben, allemahl an dem Schull Exsamen ausgetheit. Diß Cappetal ist Von dem Kirchen und Armen Gut Abgesondert.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst weiter kein Schull-Gelt eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst ein Schullhaus. Jst Anno 1768. neü erbaut worden.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst eine besondere Schull-stuben im underen und eine Wohnung in dem oberen Stokwerk

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind haltet das Schullhaus im Baulichen stand.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] An Gelt kr: 24. bz: 10. wovon 6. kr: Von dem Sekelmeister bezahlt wird. das übrige muß Von dem Schulllehrer von Haus zu Haus eingezogen werden.
An Korn 63. Määs. muß ebenfahls Von dem Schull lehrer Von Haus eingezogen werden.
Holz, für die Schullstuben zu heizen.
Die Wohnung im oberen Stokwerk gehört zu der Besoldung deß Schulllehrers. Weiters hat er keine Einkünfte.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Samuel Andres Schulllehrer.

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