- Oberried (Niedere Schule, reformiert)
14.03.1799
Der Bürger Schullehrer zu Oberried der Pfarrey Lützelflüeh in Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Oberried. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
es sind zerstreüte Höfe. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Sie machen keine eigne Gemeinde, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehören zur Pfarrey, Gemeinde u. Agentschaft Lützelflüeh, |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zu dem distrikte Nieder Emmenthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zu dem Kanton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jn dem Umkreyß der ersten viertelstunde befinden Sich Häüser: 18. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Jn der 1.ten viertelstunde um Oberried ligen die Ortschaften: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Kinder kommen aus dem Umkreys der 1.ten viertelstunde: 39. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Rüederswyl, Langiswyl, Schwängi, Eichholz, Niedergoldbach, Lützelflüeh. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
alle eine Stunde etwas mehr oder weniger von Oberried entfernt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, lesen, auswendig lernen des heydelbergischen Katechismus, der Psalmen nach uralter u. neüer übersetzung; Singen und Schreiben wird wenig, Rechnen gar nicht betrieben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen vorzüglich im Winter gehalten, doch im Sommer nicht ganz vernachläßigt, obschon wenig zu rechnen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Schulbücher: dazu sind eingeführt: Das Berner Namenbuch, der heydelbergische Catechismus, alte und Neüe Psalmbücher, Hübner biblische Historien. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften werden vom Schulmeister gemacht. es verhält Sich damit wie bey der Schule zu Grüenenmatt ist bemerkt worden. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich bey 4. Stunden; von 9. bis 11. des morgens. von 1-3. des Nachmittags. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Klaßen Eintheilung ist unbekant. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
derselbe wurde vom Pfarrer erwählt und dem Amtmann zu Brandis bestätigt |
III.11.b | Wie heißt er? |
der gegenwärtige Schulmeister heißt: Jacob Sigenthaler, |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Lützelflüeh, |
III.11.d | Wie alt? |
alt 53. Jahre, |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Familien hat er eine Frau und 6. Kinder, die bis an einen eilf jährigen Knaben, erwachsen sind, |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schulmeister ist er seit 1772. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
vorher war er in der Gemeinde Dek und Dünkelbohrer |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben der Schule betreibt Er den Landbau seines Gütleins |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder besuchen überhaupt die Schule: von 5. bis 50. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm winter, Knaben: 3-30. Mädchen: 6-21. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer Knaben: 6. Mädchen 6. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schul Fond ist keiner, |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus, ist keines; der welcher die Schule übernimt, gibt auch gewöhnlich in seinem Hause das Er bewohnt, eine Stuben für die Schule; wo dann ein Theil der Besoldung für Hauszins gerechnet wird. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für Schulwohnung hat die ganze Gemeinde Lützelflüeh zu sorgen auch dieselbe in baulichem Stande zu erhalten. So lange aber der Schulmeister in seinem eignen Hause Schule hält. So fallen alle Reparationen auf ihn als den Eigenthümer des Hauses. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 3] an Gelde; alljährlich auf das Schul Examen Sechszehn Bern Kronen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
aus dem Gemeinde Sekel der ganzen Kirchhöri, deßen Beschaffenheit von dem Schulmeister zu Lützelflüeh näher ist bestimt worden. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Lützelflüeh den 14.ten März 1799. |