- Zuben (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799
ANTWORT DER FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN, ZUBEN, DEN 15 TEN Februarius: anno. 1799:
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
DIE SCHUL ZUBEN, a. ist ein Dorf, b. und eine eigene gemeind, c. Der Kirchengemeine Altnau, d. Agentschafft Zuben, und Schönen-Baumgarten, e. gehörig ins Distrikt Gott-Lieben, f. Canton Thurgau. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zu dieser Schul Zuben, gehört nur 1. Hauß daß entfehrnt ist, Namens Weyerhoff, ist 1/4 stund entfehrnt. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
DIE BENACHBARTEN SCHULEN. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
ES wird in der Schul-Zuben gelehrt, a. Lesen, b. Schreiben, c. Rechnen, d. Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Aber die Schul wird nur im Winter gehalten, 18. Wochen lang. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
SCHUL BÜCHER werden eingeführt, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] VERHÄLTNUSS DER VORSCHRIFFTEN, wird also gehalten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul Tauret des Tages 6. stund ins Gemein. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die kinder sind in Classen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
a. Bis daher hat die Gemeind den Schul-Lehrer bestelt |
III.11.b | Wie heißt er? |
a. TAUFFNAMEN des Lehrers Antoni-Fey, b. B. von Zuben c. seines Alters 24. Jahr, 9. Monat, 14. Tag. d. War noch Ledigen stands, e. hatte seine Mutter, 3. Brüder, und 2. Schwösteren bey sich. f. Er war die könfftige Martini 2. Jahr Schul-Lehrer. g. Daß Letzst vergangene Jahr ist er im Berngebieth zu Bonneschweyl, Pfarrey Seengen, im Canton Ärgäu Schul-Lehrer geweßen, Vorher ist seinen Vatter sel. etwann 20. Jahr Aldort Schul-Lehrer gewesen, und dieser seinen Sohn hatte ihm etwann 8. Jahre geholfen; h. Jezt hat er neben dem Lehramt Leines zu Wäben. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
SCHULKINDER, Welche überhaupt die Schul besuchen. Es waren in Summa 32. kinder, 19. knaben, 13. Mägtlin. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Den 12 ten Novembris 1746. Jst der Anfang gemacht worden und in diese Frey-Schul von den Bürgeren gestifft worden 273 gl. 5 kr. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schul-Hauß ist keines hie, sondern nur eine Schulstube. Dieses Schul-Hauß, wo die Schulstube ist, stehet an der Landstraß, in der Mitte des Dorfs. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
EINKOMMEN DES SCHUL-LEHRERS an Gelt. Wochentlich 18. Bazen Dieses müßen die Bürger zusamen Legen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
GRUSS UND BRUDERLIEBE: ANTONI FEY, SCHLMEISTER von Zuben. |