In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bangerten (Niedere Schule, reformiert)
02.03.1799

ANTWORT

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bangerten.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörflein.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemein.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch-Gemein, Meßen Agent-Schafft Ruppelsried

I.1.dIn welchem Distrikt?

Districk Büren

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu hiesigem Schulbezirk, gehören 4 Häüßer abgelegen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nahmen Horrein.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Ein Viertelstund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Kinder 10.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Meßen, Mülchi, Ezelkoffen, Brunenthal Jffwyll, Jegenstorff, Uhrtenen, Buchsee, Schwangen, Seeweil, Rapffers wyll, Wengy Rupels ried. 13. Zutzwyll, Theißwyll, Kleinaffholtern. Dieters wyll, Bittwyll, Zimmlischberg, Scheünen 7.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

13. Schulen sind im Umkreis von 1. stund. 7. in Einer halben Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Da die Kinder im Lernen Befördert, und je von Einer Klaße, zur anderen steigen; so kan Die Verzeichnis, Erst auf den Tag deß Examens dem Bürger Pfahrer gegeben werden.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabieren, Läsen aus wendig Lernen, Singen, Bätten, Untterricht zur Religion, Schreiben und Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule währet 20. biß 22. Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher — Heidelberger, Psalm: Testament und noch Mehrere unterweis Bücher zur Religion.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Die Schule deß Tags, 6 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Amt-Man, und Bürger Pfahrer.

III.11.bWie heißt er?

Durs zimmermann.

III.11.cWo ist er her?

Von Brügglen.

III.11.dWie alt?

alter 38. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Kinder 7.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jahr, 22.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war ein Schüler

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Knaben 16.
Mägdlein 12.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

a.b.c d. Über diese Fragen, habe nichts zu antworten, als über. c.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Die einkünften zu dieser Schule, bestehet an Gelt. 1 kr. 15. bz. aus dem Kirchen guth An. Liegendem Grund ohngefehr 3 Jucharten, Diß ist das ganze Einkomen.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

a.b.c d. Über diese Fragen, habe nichts zu antworten, als über. c.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus: Neü samt einer Bequemlichen Schulstube: und Wohnstube.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Besorgung deß Schul-Hauses Pflegt die Gemeine

IV.16Einkommen des Schullehrers.

Über diese Haubt- und beyfragen, habe Nichts zu antworten, weil Mein Einkommen oben in der 13. frage gemelt über c.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 3] Außgefertiget nach gutem {wißen} den 2. Merz. 1799. von Durs zimmermann Schul-Lehrer zu Bangerten

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