- Mülchi (Niedere Schule, reformiert)
antwort über die fragen wegen wegen der Schül
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
das ort Heißt Mülchy |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Dorff |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
es ist eine Eigene gemeinde |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirchgemeind Meßen, agent Meßer Zu ezelkofen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem Distrikt Büren |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Bern |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
der Schulbezirk ist Nicht weiters als das dorff |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
gehört Nichts witers darzu |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
a. Limpach eine viertel Stund, Büren Zum hoof 1./2tel stu. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Erstlich Sie Lesen, darnach den Heidelberger aus außwendig, darnach Psalmen und vestgesänge einige mehr die andere weniger, auch biblische Sprüch und einige von Höbners Historien, auch den Catekisischen wägwiser der Zur Underweisung Zum H: abetmahl dienet, auch Lehrnen die Meisten, Sonderbar die knaben Schriben und geschriebens Lesen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nur jm winter für beständig, von martini an, biß ausgends mertzen, jm Sommer aber, Ußert dem Heüwet ernd und Säyet, emtet, jede wochen ein Tag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] das wort Gotes, den Berner Catechismuß und den Underricht übrige Sind Numero 5 Schon bemeldet. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der Schullehrer Schribt den Schulkindern vor |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
vormittag 3. Stund und nachmittag 3 Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
in der Schul Nicht, aber dann jm Examen Rodel werden Sie nach der Lehr in klaßen eingetheilt, darnach dann beziehen Sie das Examen gelt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der Bürger Pfahrer Mit Zuziehung der gemeinds vorgesezten, und vorwißen deß Richters und auf Probhältniß deß Examens |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hans kaderli von Mülchy |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
Zwei und Sechzig Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Brüder und Schwesteren, aber keine kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schon drißig Jahr oder drüber |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu Mülchy: Sein beruff wahr Landarbeit |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Das volk Hat mich zu einem distrikts Richter erwählt, die vorgesezten der gemeind haben verlangt, das ich diesen winter die Schul noch be- Halte weil Sie kein Schulhaus Haten, und keine Lähre wohnung in der gemeind auf der Stelle wahr wann ich besitz von Meinem amte genommen So hab ich ein anderer in die Schuhle gethan |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
im winter knaben. 31 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 3] jm Sommer besuchen die Schul Ser wenig, nur die, die Nichts arbeiten konnen, ich {kan} keine Zahl machen |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
a. b. c. d. ist Nichts |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja. aus dem kirchengut, wird in den Schul Examen den Schulkinderen jedem Nach Seiner Lehr ausgetheilt, den höchsten 5. bz. den wenigsten 2. xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
in der gemeind Mülchy ist Kein gemeines Schulhaus der Schulmeister hat die Schul in Seinem Eignem Haus, der Schulmeister besorget die Schulwohnung die gemeind gibt jhm dar für nichts |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
der Schullohn wird von den Haus väteren Zusamen gelegt Belaufft Sich Jährlich auf Sechs Zehen Cronen, und dan aus dem kirchengut ein Neüwen Thaler welches für das Lesen in der kirchen Soll Mitbegriffen Sein, witers ist nichts die Schulstuben wird aus dem gemeinen wald beholtzet |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |