In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Diessenhofen, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen an die Schullehrer. Vom Reformierten Schullehrer in Dießenhofen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dießenhofen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Städtgen

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne Gemeind.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

eine eigne Kirchengemeind.

I.1.dIn welchem Distrikt?

des Distrikts Diessenhofen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

zum Kanton Schafhausen.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle sind in dem Umkreiß des Städtchens, ausgenohmen die unten benannten Höfe, welche 3. Häüser ausmachen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kundelfingen, Schupfen und Bleiche.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

vom Schulort eine 1/2. Stund

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

dermahlen keine.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Basendingen u: Schlattingen eine 1/2 Stund. Schlatt eine Stund. Dörflingen eine 1/2 Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 2. Klaßen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Aus der unteren Schule kommen die Kinder in die obere Schule, wo sie lernen vollkommner lesen, schreiben, rechnen, diktiertes schreiben, deütsche Grammatik, singen im neüen Zürcherischen Gesangbuch.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter das ganze Jahr gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das neüe Testament, Zurcherscher Catechißmus, die biblischen Erzehlungen von der ascethischen Gesellschaft in Zürich. Gellerts Lieder.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften. Kanzley: Kurrente, Latein: welche immer abgewechslet werden

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich 6. Stund, Sommer und Winter

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher hat einen Schullehrer bestellt der ehemalige Evangelische Kirchenrath.

III.11.bWie heißt er?

Johann Georg Eplin.

III.11.cWo ist er her?

Dießenhofen.

III.11.dWie alt?

gebohren Anno 1737.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

3. Söhne, 2. Töchteren

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer ist er 45. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

keinen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 36. bis 40.
Mädchen 30. bis 36.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 25 bis 30
Mädchen 20 bis 25.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond ist keiner vorhanden

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines eingeführt, sondern ist eine Freyschul.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist in ziemlich gutem Stand.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

nicht nur eine Schulstube, sondern zugleich eine Bewohnung.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das gemeine Wesen hat die Wohnung in baulichem Stand erhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] An Geld. 189. fl. 4. xr.
mehr 30. fl. für diesere muß der Lehrer für die Schulstube und seine Bewohnung Holz anschaffen.
an Getreid. 11. Mütt Kernen. 2. Mütt Haber.
an Wein 1. Saum.
an Holz 1. Klafter.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

keine.

IV.16.B.bSchulgeldern?

keine, ausgenohmen fremde.

IV.16.B.cStiftungen?

Stiftungen. sind in Litt: e. begriffen.

IV.16.B.dGemeindekassen?

11. Mütt Kernen. 2. Mütt Haber. 1. Saum W: 1. Klafter Holz.

IV.16.B.eKirchengütern?

100 fl.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

keine

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

1 1/2. Vrlg Reben. 1/2. Garten.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Spital 20. fl. Siechenamt 41 fl. 12 xr. Spendamt. 57. fl. 52 xr.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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