Schaffhausen (Transkription Nr. 1036)

Schulort: Schaffhausen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 74a-74bv
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Schaffhausen
Agentschaft 1799: Schaffhausen
Kirchgemeinde 1799: Münster, Schaffhausen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Schaffhausen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schaffhausen, Collegium Humanitatis, vierte Klasse (Höhere Schule/Lateinschule, reformiert)

14.03.1799

Beantwortung der von dem würdigen Bürger Minister der Künste u. Wissenschaften vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen, und zwar über den Zustand der 4ten Claß des Gymnasiums zu Schafhausen
von Johann Heinrich Enderis, Pfarrer u. Lehrer diser Claß.
Den Zustand unsers Gymnasiums überhaupt übergehe ich in der Voraus sezung, derselbe werde von dem Bürger Rector desselben beschrieben worden seyn; auch die Fragen über die Localverhältniße, als die vol nur die Schullehrer vom Lande angehen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

in der 4ten Claß des Gymnasiums betrift Religion, lateinische u. griechische Sprache, u. deutsche Lectüre, womit zugleich Geographie u. Geschichte verbunden werden.
Hinzu werden im Sommer, wie im Winter wochentlich 21, also, einen Tag in dem andern gerechnet, täglich 3 1/2 Stunden angewandt, u. zwar so, daß zweymal in der Wochen 5., zweymal 4, Einmal 2, u. Einmal Eine Stunde hinzu gebraucht verden.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind
Neues Testament Heidelbergischer Catechismus Cellarii Liber memorialis Cellarii lateinische Grammatik Steinbrüchels griechische Grammatik Chompré Selecta latini Sermonis exempla, und einige deutsche Bücher, die der Staat selber anschaft, als Schrökhs allgemeine Weltgeschichte für Kinder Sulzers Vorübungen
der Unterricht sowol in dieser, als in den andern 5. Claßen unsers Gymnasii ist durch Vorschriften bestimmt, die der würdige Bürger Stoker, jziger President des Kirchen-, u. Erziehungs-||[Seite 2] raths schon vor mehrern Jahren gemacht, u. vor denen man noch nie un wesentlichen abgewichen ist.
Nach disen Vorschriften werden wochentlich 4. Stunden zum Lesen des Neuen Testaments u. zum recitieren des Katechismus angewandt, wo der Lehrer Anlaß hat, durch beygefügte Erklärungen u. Belehrungen den Schülern die nöthigen u. ihrer Fassungskraft anpassenden Kenntniße der Religion bey zubringen. 6. Stunden werden wochentlich zum vertiren aus lateinischen Autoren verwandt, u. zwar werden da die Auszüge aus Horus, Gellius, Sulpicius Severus, Aurelius, Victor, u. ein Parr Comödien des Plantus explicirt.
Mit der griechischen Sprache wird hier der Anfang gemacht, u. bis zum vertiren einiger leichten Stellen aus Steinbrüchels Grammatic fortgeschritten, wochentlich in 2. Stunden.
4. andere Stunden nehmen die lateinische Grammatic, das recitiren aus dem Libro memoriali, u. lateinischer Sentenzen hin. Noch in 3. andern Stunden wird aus dem deutschen ins lateinische übersezt.
die 2. übrigen Stunden der Wochen werden mit deutscher Lecture, etwas Geographie u. Geschichte zugebracht, nach beschaffenheit der Umstände.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die ganze Claße ist weiter in keine Unter klaßen abgetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Personalverhältniße sind folgende: der Lehrer der 4ten sowol als die der andern Claßen des Gymnasiums ist bis her von dem ehmaligen Kleinen Rath auf Vorschlag des Schulraths bestellt; es ist allemal hinzu ein Geistlicher gewählt, od. bej diser Wahl unter allen Lehrern des Gymnasiums vornehmlich auch, so wie für die übrigen Claßen, auf das Alter Rüksicht genohmen worden, so daß der ältere immer zur höhern Claß angestellt ward, die erste als die nidrigste u. die sechste als die höchsten ausgenohmen. Seit dem Anfange der Revolution ward noch keine ||[Seite 3] Lehrstellen vacant.

III.11.b Wie heißt er?

Jch, der ich mich bereits oben genannt habe, bin Bürger der Statt Schafhausen,

III.11.c Wo ist er her?

bin Bürger der Statt Schafhausen,

III.11.d Wie alt?

39 1/2 Jahr alt, verheirathet, habe gegenwärtig noch 2. Kinder, 2. sind mir gestorben,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

bin nun Lehrer an diser Claße 3. Jahr, war vorher 6. Jahre lang Pfarrer zu Osterfingen u. Helfer zu Neunkirch, im Canton Schafhausen, mit einem Gehalt von 300 fl. höchstens, wozu ich also ein beträchtliches aus meinem Beutel zusezen mußte, um mit meiner Familie leben zu könen, und war dabey als Helfer zu Neunkirch von meiner eigentlichen Pfarrgemeinde eine kleine Stunde entfernt.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Meine jzigen Amtsverrichtungen neben der Schule sind eine Sonntags- Abendpredigt in der hiesigen Kirche zum Münster gemeinschaftlich mit 3. andern Lehrern des Gymnasiums; so daß mich die Reihe gewöhnlich alle 4. Wochen trift.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Über ökonomische Verhältniße
berufe ich mich ganz auf den würdigen Rector unsers Gymansiums. Einkommen des Lehrers der 4ten Claß besteht
1.) in einem Pfrundhaus, wobej er, nach altem Gebrauch das Recht hat, im Fall ein anders, für die Lehrer des Gymnasiums bestimmtes, u. ihm anständigers vacant wird, es zu wählen, wofern der Lehrer der 6ten oder der der 5ten Claß es nicht für sich wählen.
2.) in 17. Mutt Korn, u. 6. Mutt Roggen
3.) in 12. Saum, 1. Eimer, 2. Vrtl. Wein, samt noch etwas Wein bei jedem Examen
4.) in 8. Klafter sogenanntem Herm-Holz, u. 4. Klafter Frohnholz.
5.) in 160 Gulden an Geldt, nemlich alle 3. Monat 13 fl. u. dann am Ende des Jahrs 108 fl.
6.) in etwan Zehnerley kleinen Geldgefällen, die zusamen ungefähr zwischen 11, u. 12. Gulden aus machen, nebst einem Lachs oder Salmen. Alle diese Pfrundgefälle sind ehmals aus sechserley Staatsfonds oder sogenannten Aemtern, u. nun seit der Revolution aus einem einzigen, nemlich dem Kloster Aller Heiligen, u. zwar, so viel ich weiß, vornehmlich Getreyd u. Wein, aus eingegangnen Zehnten u. Grundzinsen bezalt worden. das Getreyde ward immer in natura, der Wein, wenn nicht genug fiel, zum Theil, sehr ||[Seite 4] selten ganz in Geld bezalt. Lezten Herbst geschahe die Bezalung desselben ganz in Geldt. Und es wird mir wol erlaubt seyn, zu bemerken, daß ich mir getraue zu beweisen, daß dises mir, so wie jedem andern, der gleich viel Einkommen an Wein haben sollte, durch die für die Umstände der Zeit zu nidrige Bezalung einen Verlust von etwan 50 fl. gebracht hat.
Wie übrigens die erwähnten Staatsfonds oder Aemter alle heißen, u. aus welchen Quellen sie ihre Einkünften bisher geschöpft, welches in deß meistens aus Zehnten u. Grundzinsen geschehen, übergehe ich, um nicht zu weitläufig zu werden; da es von andern, die dieses näher angeht, und davon weit besser unterrichtet sind, berichtet seyn wird.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Schafhausen den 14ten Merz 1799.

Unterschrift

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