Bonstetten (Transkription Nr. 154)

Schulort Bonstetten
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 338v-339
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799: Bonstetten
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Bonstetten
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Fragen. Beantwortung über d. Zustand der Schule der Gemeinde Bonnstetten

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bonstetten.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat eine eigne Agentenschaft.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Z. district metmenstetten gehorig.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jst keine Zerstreüte Gemeinde. Nur ein einiger Hoff in der Entfernung.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nur obbenanter Hoff, genannt Käserere eine 1/4. St. vom Schulort entfernt, u. ist nur ein Schulfahiges Kind.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Bedarf hier keiner Beantwortg.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es sind nur 3. Klaßen — Buchstabier, Lese, u: Schreib Klaß.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, auswendig lernen, und schreiben, u: geschriebenes lesen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter alle Tage. Jm Sommer 2. Tage — winterschule v: Martini bis Ostren — ¢1439¢¢ repetier Schule im Winter einen Tag in der woche — Jm Sommer an einem Sonntag. ¢/1439¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen Büchli — Lehrmr. Zeugnis Buch, — Testament, wasers Batt, lieder, u: SpruchBüchlein. ¢3041¢¢ Jn der Singschul nebst den Psalmen Choral Lieder. ¢/3041¢¢

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden den Schreibern Schriften u: moralische Sprüche Zum muster vorgelegt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

5. Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das vorige Examinator Convent, durch Vorstellung der Subjecten v: seiten des Pfarrers, u: dort nach geschehenem Examen geschahe die Wahl.

III.11.bWie heißt er?

Jakob Glättli.

III.11.cWo ist er her?

Jst aus dem Dorf selbst.

III.11.dWie alt?

64. Jahr, alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 2. Söhne, deren der jüngere 20. Jahr alt dem vatter im Schuldienst behülflich ist.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Schulmr sint Junius 1769.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jmmer b: Hause, ein Taglöhner.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat Zugleich den Sigrist Dienst.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] 98. Schulkinder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter. Knaben 58. Mädchen 40.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 30-40, knaben, u: Mädchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

da Hier k: besondrer Schul Fond ist, sonder ein gewißes aus Gemeind, kirchen, u. armengut an den Schulmr, der Zugleich Sigrist ist, bezahlt wird, so fallt die Beantwortg aller sich auf 13. beziehenden Fragen von selbst weg.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eine Freyschul, außer daß jedes kind ein Scheit z: Heizen mitbringt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jm so geheißenem gemeind Hause ist sint undenken Jahre die Schul Stube.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Dazu ist die gemeinde verpflichtet.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ja an Geld, getreid, Holz zu ie eine gerechtigkeit, ab: mit Kosten — Keinen Wein

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Aus gemeind- Kirchen- u: Armen Gut.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

1. mt Kernen. lb. 26. ß. 10.

IV.16.B.eKirchengütern?

lb. 26. ß. 14. Armengut lb. 13. ß. 10.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

2. Mannwerk wiesen an 2. Fuder. 1. 1/2 vierling aker auf d: rütinen, mit schwehrer Handarbeit ohne Pfluggebrauch zu bauen.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. Schulmr u: Sigristdienst war stets bey einander, u: obgedachte Besoldung ist für beydes.

Unterschrift

Zitierempfehlung: