Rüthi (Transkription Nr. 401)
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- Rüthi (Niedere Schule, reformiert)
22.02.1799
Freyheit Gleichheit Antworten über den zustand der Schulen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
jn der gemeinde Rüti oder dorf und ist auch Eine kirchen gemeinde, und Agenten Schaft, und ist auch die Leste So jn das Distrikt Werden Berg höret und jn das Kanton Lint |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Entfernung, der zum Schul Bezirck gehorige heüser, und Sind heüser zu der Schul nemmblich 165 |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Entf vom schul ordt ists aufs weitet Eine Ringe vierdel stund, weil die ohngefahr in der Mite wahr vnd die anzahl der schul kinden die daher komen, sind ungefahr 100 |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Entfernung, der Benach Bahrten schulen Eine stunde von hie, jn der gemeind oberried ist eine welche aber jn das Distrikt altstetten hört und jn das Kanton Sentis |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
schreiben und Lesen, jn vnd aus wendig |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Ja und das 14 wuchen |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Was zur Religion, Nothwendig ist vnd auch stades geschriften, damit sie die Neüe geseze Lehren kenen, als getreüe Bürger |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Nach deme der Lehrling nach deme die vor Schrift |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
ohngefahr 7 stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Sie sind gleichs und gleichs zu Samen theilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die gemeinds genossen, und auf Solche weis Nemmblich mit dem Meior und das alle jahr an S. Martins tag |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 3] Jacob Sorg |
III.11.c | Wo ist er her? |
aus hiesige gemeind Rüti |
III.11.d | Wie alt? |
34 jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
78 Jahrige vatter und Muotter welche ich bey jhnen oder Sie Bey mir Sind aber keine kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit Martini 1798 |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
alzeit bey haus Er wahre der Lestere Land vogt Sammen gewesen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er wahr Ein mit glid der Municipälität |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
jm winder knäblein 55 Mädchen: 45 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
jm {Somer} Niemand |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja wie stark ungefahr an Capital 560 fl. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
theils von stiftern, theils von gemeinds güöttern weill mans verkauft und an das Capitall gestelt hat |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
||[Seite 4] Nein |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
ist Eines Ein gefürt obiges Capitall |
IV.15 | Schulhaus. |
Keines |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Er erhalt den schullohn, und Sein lohn bey Ein ander für stuben {und} Müh wahlt |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die ganze gemeind, jn er wehlung des Lehrers, das sie Mit hause, und auch mit jhme versorget Seyen |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an gelt Empfangt erfür dis Mahl jn der wochen 2 fl. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
von denen abgeschaften, lehen, stiftern, zehente, und dergleichen gümten haben, uns unsere jn gott Ruohete liebe vor Eltern, um Ein theüres gelt Erkauft, oder aus gelöst, von dem gotshaus Pfäfers ungefahr vor 260 jahr |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Repuplicanisher Gruß Gemeind Rüti den 22 Februari 1799 Municipal Jacob Sorg und Schullehrer |