Rebstein (Transkription Nr. 1225)
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- Rebstein (Niedere Schule, reformiert)
24.02.1799
BEANTWORTUNG UEBER DEN ZUSTAND DER EVANGELISCHEN SCHULE DISER GEMEINDE,
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Heißt Rebstein. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
es ist ein Dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigne Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
sie hat {eine} eigene Kirchen, und Agentschaft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt Ober Rheinthal |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Säntis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
jn der Nächsten Viertelstunde ligen Nach folgende 17. Haüser Die außert dem Dorf ligen; |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
sind 5 Schulen |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Altst 1. St. Leüchng 1/2 St. Martb. 1/4 St. Balg. 1/4 Stund Bernegg. 1 Stund |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Es wird in dieser Schule Nachfolgendes gelehrt Nammlich die Anfangs-Gründe im Buchstabieren und Lesen, und den Gewohnten Cathechismi, ausw. Schreiben und Brief Lesen, wie auh Rechnen wer den Lust darzu hat. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Gewöhnlich von Martini bis Ostern. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind eigentlich keine eingeführt, die Kinder bringen nur, was ihre Aeltern gernewollen welches aber schon lang sehr schädlich gewesen, in Guter Hoffnung es werde bald Beßer kommen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
die Vorschriften, werden mehren Theils aus den Psalmen Davids und Andern Lehrreichen Büchern gezogen, und Täglich Wechselsweise under die Kinder aus getheilt |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schule dauret Täglich 6 Stund, von Morgens 8 Uhr bis Mittags um 11. Uhr, u von 1 bis 4 Uhr |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Auf folgende Art sind die Kinder Abgetheilt, Als, die Anfänger von dem Mitleren, und die mitleren von den Schreibern u. Briefleseren. doch aber alles in einer Schulstube |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schulmeister, hat Jährlich die Gemeinde bestehlt durch ein Allgemeines Mäyor und sind 2 in dieser Gemeind |
III.11.b | Wie heißt er? |
Unsere Nammen sind, Joh. Jacob Graf u Conrad Kehl aus obgemeltem Ort. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
Jch. Joh. Jacob Graf 36. Jahr, Hs. Coradt Kehl 54 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja wir haben Alle. 2. fammilie — der Graf hat dermahlen keine Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jch Joh. Jacob Graf 12 Jahr u Hs. Conrad Kehl 20 Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Wir sind Allezeit hier verblieben, und unser Beruf war Feldarbeit und Häüsliche Geschäfte. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja freylich, dann Vorhin war der Lohn zu klein, daß mann die Arbeit darbey hind an setzen könte |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
die Zahl der Kinder, so die Schule besuchen belauft sich auf 120 Kinder |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
es Tragt Jährlich 63 fl. 22 xr. Zins |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
seine Einkünfte fließen her, von Alten Vermächtnußen, und freywilliger Steüer der Gemeinde, |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
von diesem ist keins eingeführt! |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist zum Theil zimmlich Baufällig |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Ja. im Untersten Gebäüde, |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Nichts. Dann er muß für seine Wohnung selber sorgen |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeinde, sorget darfür und werden Jährlich Leüthe darzu bestimt dasselbe unter ihre aufsicht zu nemmen welche Auch den Sold der Lehrer abstatten |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Aus den Ob bemelten Stiftungen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Aus denen Obgemeldten 63 fl. werden die Lehrer bezalt und auch die Unterhaltung deß Schulhauses |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
EMPFEHLUNGS ANHANG |
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Unterschrift |
REBSTEIN DEN 24TEN HORNUNG 1799 |