Mühlrüti (Transkription Nr. 1202)
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- Mühlrüti (Niedere Schule, katholisch)
Bericht Uber den Zustand der Schul zu Müllrüthi
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Müllrüthi, ein ort, wo Schul gehalten wird, und Hauptort der Kirchen gemeine, zum Distrikte Mosnang, und Kanton Säntis gehörig. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Müllrüthi, ein ort, wo Schul gehalten wird, und Hauptort der Kirchen gemeine, zum Distrikte Mosnang, und Kanton Säntis gehörig. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Schul bezirk in 3 Umkreise, eingetheilt werden. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Kann. Jnnerhalb des Umkreises der nächsten viertelstund werden gerechnet: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Zuweilen wird auch im dreyen, und Wisen welche zum Umkreis der 3ten viertelstund gerechnet werden könnten, und in der Pfarrey Mosnang liegen, Schul gehalten, dazu Gäwil Mosnang und Libingen {Jede} sonsten hätten die Kinder in keine Schul näher oder so nahe, als in jene ihre Gemeine. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schul wird Schreiben, und Lesen gelehrt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird gehalten, wann es am bequemsten zu sein scheint, das die Kinder Kommen können, und es die haüßliche Bedürfniße am ehesten erlauben. ||[Seite 2] Sie daueret in diesen theüren Zeiten 15. Wochen, jenach dem wohlthätige Beylagen {geschehen}. zuweilen auch weniger. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die Bücher sind A B C. Büchlein (St. Gallische) Katechismus, verschiedene Schriften, geschriebne, und gedruckte, wie sie selbe gewöhnlich mit bringen. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Und dauret täglich 4 1/2 Stund in langen Tagen 5 stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Gemeinde bestelt den Schullehrer, welcher heißt Johannes Hollenstein, aus dem Endtenbach, gebohren im Jahr 1765 den 23ten July. verheürathet, hat 3 Kinder, ist bald 11. Jahr in dieser Stelle, ein Schuster seiner Profession, und angestelter Meßmer. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Was die Schulkinder anbetrift zeigt sich obige Anzahl. so das 29 Knaben, und 14 Mädchen sind. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Die Schul stiftung bestehlt aus den zusamen gelegten Geldern der Hausvätern, und angewachste m n zinsen {Vergabung,} und beträgt nach letzter Rechung 573 fl. 11 xr. Circa. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist eine Schulstube in dem Pfarrhof aus dem fallenden Zins, sind die Unkösten wegen selber zu bestreiten. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Auch dem Schullehrer wochentlich, so lang er Schul haltet, 2 fl. zu bezahlen, besonders, auch wegen anderer Mühwalt, so er das Jahr hindurch wegen den Kindern hat. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |