St. Margrethen (Transkription Nr. 1267)
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- St. Margrethen (Niedere Schule, katholisch)
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
der Orth heißt St: Margrethen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
gehört zur hiesigen Agentschaft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt Unter Rheinthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Sänty |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Entfernung 2 einzelne Hauser sind enfernt. eines eine Viertel, das andere eine 1/2 Stunde. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
die entferntte Hauser heißen, der untere, und obere Helzberg, von dem letztern geht nur ein Kind. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
die entferntte Hauser heißen, der untere, und obere Helzberg, von dem letztern geht nur ein Kind. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
die Entfernung der benachbarten Schulen sind hof Au, bernang Rheineck, und Thaal. Au 3 viertel stunde, Bernang eine Gute Stund, Rheineck 3 viertel und Thaal eine Stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt lesen und schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Catholische Schule wird gehalten von Catherina Tag bis ostern. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind Keine Andern als der Cathekismus. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften macht der Schulmeister nach belieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schule dauret 2 stunde Vor, und 2 Nachmittag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind nicht in Klaßen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] der Schulmeister hat die ganze Catholische Gemeinde bestellt durch mehrheit der Stimmen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der Schulmeister heißt Johann Ulrich Haßler |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er ist von St: Margrethen. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 59 Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat familie, und 4 Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist es seit dem ich Pfarrer bin, nur für dieses Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er war immer hier, und sein beruf ist Arbeiten, weil er ein baur ist. Er war auch Viele Jahre Hof- oder Gemeindsschreiber. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramt hat er wirklich keine andern Verrichtungen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
die Zahl der Kinder, die die Schule besuchen, belauft sich etwann auf 32. a. Knaben 14 auch zuweilen 16 Jtem soviel Mädchen aber nur im Winter |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ein Schulfond, Stiftung ist vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Er ist stark Tausend 20 fl. 40 xr. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
die Einkünfte fliessen aus obigem fond. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Er ist weder mit dem Kirchen noch Armengut vereiniget. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhauß ist keines, sondern Jeweiliger Schulmeister ist gehalten die Schule in seinem Hause zu halten, wenn es seyn Kann. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulhauß ist keines, sondern Jeweiliger Schulmeister ist gehalten die Schule in seinem Hause zu halten, wenn es seyn Kann. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
||[Seite 3] wenn er die Schule in seinem Hauße nicht halten Kann, so erhält er einen Hauszins, der sich etwa auf 4 fl. belauft. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
das Einkommen des Schullehrers ist an Geld und beträgt die Woche, oder empfängt der Lehrer für Jede Woche 1 fl. 30 xr. mehr für das vorsingen in der Kirche 4 fl. sonst hat er nichts. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung. |
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Unterschrift |
Franc: Ant: Specker Pfarrer |