Bern (Transkription Nr. 1078)
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- Bern, Brunngasse (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung der Fragen den Zustand der öffentlichen Schule an der Brungaß in der Stadt Bern betreffend.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
1. 2. 3. 4. die unter diesen Numern enthaltenen Fragen laßen sich durch Beantwortung der Fragen unter 1. und 1.c. auflösen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Die Schule an der Brunngaß in Bern gehört zu der im großen Münster pfarrgenößigen Gemeine; in dieselbe gehören die Kinder aus dem obern Theil des mitlern Stadtquartiers. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
in dieser Schule lernt die Jungend lesen Buchstabieren, Lesen, das Gelesene durch Erklärung verstehen Lismen. Auch werden die ältern Kinder besonders in der Religion unterwiesen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird im Sommer wie im Winter gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die eingeführten Bücher sind: das a.b.c. Buch, der Heidelberger Catechismus, die Psalmen, der Psalter, das neue Testament, jedoch mit Auswahl, Gellerts Lieder ganz; gelesen wird mit den ältern Kindern, in der Kinderbibel, und Rochows Kinderfreund. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Frage wegen den Vorschrifften ist unter Nummer 7. beantwortet |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule daurt 3 Tage in der Woche 3 Stund und 3 Tage 5 Stund, ohne die Religionsstunden, denen im Sommer 3 u. im Winter 6 wochentlich sind. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in keine andre Klaßen vertheilt, als die sich nach ihrem Alter und Fähigkeiten {von selbst} geben müßen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Die Lehrerin wurde über ihre Fähigkeit im Lesen und Religionsunterricht vo examiniert, von den 3 Helfern zum großen Münster erwählt, und vom ehmaligen täglichen Rath bestätiget. |
III.11.b | Wie heißt er? |
heißt Maria Sprüngli. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Bern. |
III.11.d | Wie alt? |
alt 53 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ist unverheurathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
steht dieser Schule seit 1787 vor. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
war vorher seit 1779 Lehrerin an der öffentl. Schule an der Matte: früher unterwies sie in der Religion. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Die pflichtmäßige Besorgung der Schule laßen ihr keine Zeit zu andern Beschäfftigungen übrig. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Diese Schul wurde sonst von 100 bis 130 Kindern besucht, darunter waren |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 36-40. Mädchen 60-70. mit diesen sind aber die Unterweisungs kinder nicht eingerechnet, deren 30-40 sind; izt ist die Zahl der Kinder wegen herrschenden Krankheiten viel geringer |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist kein Schulfond vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jedes Kind zahlte ehmals beym Eintritt 5 bazen, und jährlich 5 bz. Holzgeld, beydes wurde aber wegen der großen Armuth der meisten Kinder abgeschafft und die Lehrerin mit 11 Klaffter Tannenholz von der Obrigkeit entschädiget. davon siehe unter Tit: 16. A. d. |
IV.15 | Schulhaus. |
Das eigens zur Schule bestimmte Gebäude ist |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
gut. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
für die Schule und Unterweisung werden 3 Zimmer gebraucht. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das hiesige Bauamt sorgte für die Erhaltung des Gebäudes. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 3] a. an Geld fronfästlich 32 kr. aus den ehmaligen Sekelschreiberey, und jährlich 12 kr. als Gartengeld. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Die Lehrerin bezog also ihre Einkünffte: von der Obrigkeit. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Zu erinnern ist: daß die Lehrerin drey Gehülfinnen haben muß, die sie jährlich 125 kr. bis 130 kosten; und auch bey Anlaß von mehrerern Kindern 4-5 gehabt hat. |
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Unterschrift |