Schaffhausen (Transkription Nr. 1038)
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- Schaffhausen, 3. Klasse (Niedere Schule, Mädchenschule, reformiert)
16.03.1799
UNTERRICHT JN DER DRITTEN Class DER MÄGDLEIN SCHUL.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Der Heidelbergische Catechismus samt den Liedern, schriftliche Auslegung, über gemeldten Catechismus, neue Lieder, deren 52. wie auch Gellerts Lieder: Rechnen, schreiben, buchstabieren, lesen, dictieren , und in der Woche zweimal gesungen, Gesänge die zu unserem Gottes-Dienst gehören. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten, täglich 4 Stund, wann aber gesungen wird, dauert sie eine Stunde länger. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Ein lese und Erbauungs büchlein, von Bürger Decan Oschwald, das neue Testament, wie auch das Appenzeller Lese-Buch, werden gelesen, und erklärt. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
dieses sind Sprüche der Weisheit, wie auch historische Schriften, und was zur Religion für Kinder nutzlich seyn kan. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die alte Regierung, durch vormaliges Looß und nach vorhergegangener Prüfung, die ich zum Drittenmal ausgehalten. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 2] Anna Margaretha Herder. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Aus der Stadt Schafhausen. |
III.11.d | Wie alt? |
53. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ledigen stands, aber Muter, und Schwester zu besorgen, die mit mir arbeiten. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
den 8ten Junius 1799. ist es 14. Jahr, seith ich Lehrerin dieser Class bin, und es dient mir die Regel zur Pflicht, hast du ein Amt, so warte sein, das ist, o Gott, dein Wille |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jn privat Häußern, wo ich viele Geschäfte zu Verrichten hatte, wie auch Kinder die Anfangs gründe gelernt. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Keine andere Verrichtungen, als das Lehramte, denn nach der Schule habe ich privat Stunden, und alle mir noch übrige Zeit, ist nur der Schule gewidmet. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Jn dieser Class sind 54. Mädchen, aber es ist täglich eine Helferin, in dieser Schule |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Keiner. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] Alt, doch nicht baufällig. alle 3 Classen sind auf einem Boden, und die Lehrerin von der 2ten und 3ten Class bewohnen selbiges. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Daß St: Johanser Amt. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
AN GELD. Aus dem St: Johanser Amt, jährlich 26 fl. vor die Helferin, aus dem Sekel Amt 7 fl. 12 xr. Rauch-Geld, aus dem Sekel Amt 1 fl. vor beyde Examen, aus dem Kloster 2 fl., 24. xr. wie auch ein Lachs, oder so davor 1 fl. [Summa] 37 fl. 36 xr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 4] Die Lehrerin dieser Mädchen-Schul waget es noch vertrauensvoll, dieselbe und sich selbst der Fürsorge und Gewogenheit des Bürger Minister Stapfers angelegenst und ehrerbietig zu empfehlen, nebst Republicanischem Gruß, und Hochachtung |
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Unterschrift |
Schafhausen den 16ten Merz 1799. |