Kirchuster (Transkription Nr. 283)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Kirchuster, 2. Schule (Niedere Schule, reformiert)
[Seite 2] Schul Etat Von Dem Zweyten Schul-Meister Jn Kirch Uster
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Zu Kirch Uster. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf, und eine eigne Gemeinde im Distrikt Uster und Kanton Zürich. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Ein Dorf, und eine eigne Gemeinde im Distrikt Uster und Kanton Zürich. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zu dieser Schule haben 10 Gemeinden den Zutrit, Namlich nur die Kinder die der alltäglichen Schul erlaßen sind, und sich in etwas Weiterm unterrichten laßen wollen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Dieß ist unbestimmt zu sagen, bald kommt aus einer Gemeind Eins, bald giebts gar niemand, oft 2. 3. 4. bis 5 Kinder, die Anzahl ist also nicht gewiß zu sagen |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Alte Schriften und Bücher |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Diese nur allen im Winter, und zwar von Martini bis Ends des Merzens |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Von vielen Arten Historien und Erzählungen, Geistliche und Weltliche |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die bestehen aus Sittensprüchen, und oft läßt man die Kinder auch eine Histori aus dem Buch schreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Alle Tage 6 Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Diese Exestiert seid 1780, da wurde es von E E Stillstand gut befunden bey Anlas eines neü zu erwählenden Sigristen die Beschwerde dieser Schule bey zubeybringen, wurde also 3 Jahr in das Waysen haus auf Zürich geordnet, um da die nöthigen Kenntniße zu deßen Zwek diese Schule bestimmt zu erlernen. Noch Verfluß dieser 3 Jahren wurde ich von den Examinatoren zu diesem Beruf erwählt und bestättet. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Dieser ist Hs Heinrich Meyer |
III.11.c | Wo ist er her? |
Zu Kirch Uster. |
III.11.d | Wie alt? |
48 Jahr. und verheyrathet, hab auch 2 Kinder. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
16 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Sigrist und Kirchen Vorsänger. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Unterschidlich, oft. 13. 15 und dermalen 17. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Darvon nichts verhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Dieses wird von den Eltern bezahlt, und verordnet worden, von einem jeden Kind 1 fl. zu bezahlen, und 10 ß. Stubenzins und Heizer lohn. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Bis dato hab ich kein eignes, sondern wird in meinem eignen Wohnhaus gehalten. Bite also inständig mich in diesem Fahl zu unterstüzen, weil ich bald kein Plaz mehr habe, sondern die Stube zur Arbeit für die Haushaltung gebrauche, und gar füglich in der Gemeind Schulstuben 2 könnten eingerichtet werden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Eigentlich hat diese Schul kein eignes Jntresse, sondern weil Sigrist und und Vorsinger darzu bestimmt ist, so wird nur für dieses bezahlt, und ist das Jährliche Einkommen |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Von Der Zweyten Schul Zu Kirch Uster |