Schaffhausen (Transkription Nr. 1064)
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- Schaffhausen, Religionsunterricht (Vermengte Schule/höhere Schule, reformiert)
16.03.1799
Beantwortung der den Schullehrern vorgelegten Fragen von J. Jacob Altorfer Catech. an der Münster Kirche.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
das Geschäft eines Catecheten am Münster in der Gemeinde Schaffhausen, dem District u. Cant. gleiches Namens ist, nicht nur öffentliche Catechisatione in der Kirche zu halten, und die jungen Christen zum mündigen Genus des heil. Abendmahls vorzu bereiten; sondern das ganze Jahr der Jugend beiderlei Geschlechts Religions Unterricht zu ertheilen, wozu eine eigene Schulstube in der Helferei als seiner Pfruhnd Bewohnung bestimmt ist. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
das Geschäft eines Catecheten am Münster in der Gemeinde Schaffhausen, dem District u. Cant. gleiches Namens ist, nicht nur öffentliche Catechisatione in der Kirche zu halten, und die jungen Christen zum mündigen Genus des heil. Abendmahls vorzu bereiten; sondern das ganze Jahr der Jugend beiderlei Geschlechts Religions Unterricht zu ertheilen, wozu eine eigene Schulstube in der Helferei als seiner Pfruhnd Bewohnung bestimmt ist. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
An diesem Unterricht nehmen Antheil: |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Die Lehr- u. Lesebücher sind: der heidelbergische Catechismus u. das N. Testament. Schon lange habe ich zwar anstatt des heidelb. Catechismus, der in allen offentlichen Schulen eingeführt ist, ein in aller Absicht beßeres Lehrbuch gewünscht: auch anstatt des N. Testaments lieber einen Auszug der wichtigsten u: lehrreichsten, u. zwar nicht nur aus dem N. sondern auch aus dem A. Testament. Hoffentlich wird diser Wunsch nicht mehr so lange unerfüllt bleiben. Jndeßen habe ich diese beiden Vehikel des Religions Unterrichts durch die Art sie zu erklären u: zu behandeln zu meinem Endzwek so brauchbar, als möglich, zu machen gesucht. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm gantzen ist es nicht bestimmt, wie lange dieser Unterricht von der Christl. Jugend besucht werden solle. Nur von denen, welche in die offentlichen Schulen gehen, erwartet man, daß sie nach geendigten Schul Jahren in meine Unterweisung kommen. Die Töchtern, besonders von gemeinerm Stand — und diese machen bei weitem die grösste Anzahl aus — besuchen ihn schon früh: viele noch während dem sie in die Schule gehen; 4-5 Jahre hintereinander: andere, welche später denselben anfan gen zu besuchen, bleiben immer 2 Jahre. Die Knaben aber gehen höchstens 3 viele nur 1 Jahr in meine Unterweisung: einige warten gar bis in's letzte halbe Jahr , wo die Proparation der Catechumenonen geschieht. Jm 17ten Jahr des Alters werden gemeiniglich die Töchtern, im 16ten die Knaben entlaßen; auch wohl nach den Umständen früher. Bisdahin war dieser Unterricht für die allermeisten Schüler und Schülerinnen die einzige Gelegenheit ihnen Verstand auszubilden; sie zum denken zu gewöhnen, u: ihnen mancherley nützliche Kentniße beyzubringen: wozu leider der offentliche Schulunterricht wenig beytrug. darum sehe ich es immer gern, wenn die jungen Leute ihn frühe und lang besuchten; weil ich jede Gelegenheit, die mir der Religions||[Seite 3] Untericht anbot, auch jede andere Gelegenheit gern benutzte, den Saamen nützlicher Kentniße u. Belehrungen auszustreuen, und, besonders die Knaben, mit den bürgerlichen Verhältnißen u. Pflichten bekannt zu machen. — Wird einmal in den offentlichen Schulen mehr für die Bildung des Verstands der Jugend, als bisher gesorgt werden: und kommen die jungen Leute mit mehrern Vorkenntnißen ausgerüstet in meine Schule; so würde nicht nur meine Arbeit erleichtert , sondern in kürtzerer Zeit vollendet werden können. Sollte aber der Religions Unterricht in den niedern Schulen den Catecheten überlaßen werden, so würde derselbe freilich nützlicher eingerichtet, aber auch zugleich die Geschäfte derselben vermehrt werden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Jn Ansehung meiner persönlichen Verhältniße beziehe ich mich auf das, was ich als Diacony am Münster, in der Beantwortung der an die Religionsdiener gerichteten Fragen hierüber gesagt habe. |
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Unterschrift |
Schaffhausen den 16. Marty 1799 J. J. Altorfer Diaconus u. Catech. am Münster |