Würenlingen (Transkription Nr. 2263)
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- Würenlingen, Unterdorf (Niedere Schule, katholisch)
27.02.1799
Freyheit Gleichheit
Beantwortungen
Von Joseph Kientzi schullehrer der halben gemeinde Würenlingen auf die Nach der Zugeschickhter Tabelle Vorgelegten Fragen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Würenlingen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ist ein dorff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ein Eigene gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Ein Kirchen-gemeinde ohne filial mit Einer agetschafft |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
in dem district Zurzach und. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
in dem Kanton Baden gelegen. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
der Bezirkh der schul Befindet sich. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
dahin ist Kein anders ort, oder filial zugehorig. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Benachbarte schulen in dem umkreiß Von Einer stund seind in Folgenden Pfarreyen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
in der schul wird gelehret. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die schulen werden nur in dem winter gehalten, Von dem Tag deß H: Martini, biß auff den Tag deß H: Josephs. daß ist Von dem Tag deß 11ten Wintermonath bis den 19 Merz |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
schulbücher seind nach dem a. b. c |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifften. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die schul Nimbt in der fruhe ihren anfang Von 8 uhr Biß 11 uhr, und Nachmitag Von Halben Ein uhr Bis ||[Seite 4] Halbe Vier uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder seind so weitt nicht in klassen abgetheilet sonderen Werden Nach der obigen Vorstelleung fortgeleitet. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die gemeind pflegt Einen Pfaarrer Von den anhaltenden Subjectis drey durch die Mehrheit der stimmen auß gemehrete Vorzustellen, Von welchem der Pfaarrer Einen Von disen außzuwöllen, und zuernenen hatt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
schulleher Joseph Küöntzi. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Würenlingen |
III.11.d | Wie alt? |
alt 41 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Bin Verheürathet, und habe 5 Kinder auch ein Bruoder und eine schwöster. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
dises ist daß fümffte Jahr meines schul-amts |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
ware allzeit zu Würenlingen, und mein Beruff ware der sigeristen dienst. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
so Befinden sich nebst Meinem Lehramt auch deß sigeristen dinst. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Kinder gehören überhaubt in die schul 67. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 5] im Winter knaben 39. Mädchen 28. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im sommer seind wegem dem Viech-Hüeten Keine in die schulgekommen. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
schul-stüfftung ist Keine Vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
schulgelt ist. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist Keines. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
auch keine schul-stuben. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
und wird dem schullehrer auch Kein Hauß-zinß geben |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
er Muß die schul in seinem Eigenthumlichen Hauß halten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an gelt 25. fl. und an Holtz ein wagen Voll studen |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
aus der quellen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
||[Seite 6] Gruß und Hochachtung den 27 Hornung 1799 |