Wiesendangen (Transkription Nr. 1134)

Schulort: Wiesendangen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, zwischen fol. 138v-139
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wiesendangen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wiesendangen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wiesendangen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

in die Kirchen Gemeind Wiesendangen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jn das Distrikte Winterthur.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jn Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Attikon. 12 Hüüser. Wallikon 5. Häüser. Buoch. 6. Häüser. Mentzen greüth 12. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Wiesendangen. Attikon. Wallikon. Buoch Mentzen Greüth.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Attikon 1/4. stund. Wallikon. 1/4. stund. Buoch 1/4. stund Mentzen Greüth. 1. stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Elsauw 1/2. stund. Ober Winterthur. 3/4. stund. Deinhart. 1. stund. Rikenbach. 3/4 stund. Gundetschweil. 3/4. stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelehrnet. Buchstabieren. Lesen. der klein und Große. Lehr. meister. U. Psalmen und aus des wasers. Büchli.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schule wird das Gantze Jahr gehalten nnur Heüwet. U Ernd und Herbst nicht.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt. Zeügnußen. Psalmen Buch. Testament. U. Wasers büchli.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften haben sie von dem Schulmeister geschriben und schreiben alle Wochen. 2. Tag außwendig.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens. v. 8. Uhr bis. 11. Uhr. Mitags. v. 1. Uhr bis um. 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in. 4. Claßen Getheilt. Die Erst Namen Büchli. U. klein. U. Groß fragstükli. Die. 2te Zeügnußen. Die 3te Psalmen Buch und die. 4te Testament.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist von dem stillstand Jn Zürich Angezeigt worden, und von denen Examinatoren erwehlt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob. Widmer.

III.11.c Wo ist er her?

Auß der Dorfschaft Wiesendangen.

III.11.d Wie alt?

43. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Meine Familie steht in. 2. Personen. U ein Knäbli

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist Schullehrer. 9. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er bearbeitet sein kleines gütli. U. schusterey

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er besorget sein kleines Gütli.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] 60. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 27.
Madchen. 29.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 16.
Madchen. 22.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

1. ß. von eim Kind wochentlich. und Winters zeit Alle Tag ein scheit Holtz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist am End deß Kirchhof. Neü erbaut. 1779

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstuben für die Schulkinder.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

nichts.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schulwohnung muß sorgen die Kirchen Gmeind

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

1. fl. 32. ß. v. der Sonntag Schul. 2. fl. für die Sommer Schul von der Kirchen dieses Geld. v. der Sonntag Schul. U SommerSchul. und ein Müt Kernen. für das Vorsingen und. 2. Mütt Kernen auß dem Ammthaus in Winterthur

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Nach eine Anmerkung. v. wegen denen Kinderen im Mentzen Greüth. Diese besuchen die Schul zu Wiesendang. nie, sondern gehen Allezeit Gen Gundetschweil. noch sie nur. 1/4. stund weit haben

Unterschrift

Bescheint. Jacob. Widmer. Schulmeister. Zu Wiesendangen. Actum. Den 20. Tag Februarius 1799

Zitierempfehlung: