Endhöri (Transkription Nr. 1325)
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- Endhöri (Niedere Schule, reformiert)
19.02.1799
Wehrteste Bürger Durch dieses übersende ich Hs: Jacob Bräm, schulmeister zu End Höry, Zufolg — den Bekant gemachten Anfragen, daß verhältNiß — über den Zustand der Schulle — Zu Höry
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
die Schul, ist dieß Mahl. zu End Höry |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigne Gemeind |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirchengemein Büllach |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem Distrikt Büllach |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Canton Zürich gehörig |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die Weytesten — sind eine viertel Stund Entfernt |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Ober- Nider- und End Höry |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
die Schul ist dieß Mahl zu End Höri darvon ist oberhöri — ein ringe viertel Stund Entfernt: und sind von da dermahlen. 13. Schulkinder Nider Höry ist eine Halbviertel Stund Entfernt — daher sind dieß Mahl. 3. Kinder |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Aus den ob Beschribnen orten Besuchen die Schul — im Winter — der mahlen 16. Kinder |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] Büllach ein Halbe Stund |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren — Lessen — Schreiben — Singen Und geschriebnes Lessen — auch Auswendig Lernen, den Grossen- und Kleinen Catechismum — Einiche Gebätte Schöne psalmmen — Lieder — und Sprüche der. H: Schrift |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
sie werden auch im Sommer gehalten 2: Tag in der wochen und am Sontag abend von Martini — Biß ausgangs Merzen alle Tag unausgesezt |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
daß Neüe Testament — Psalmbuch Psalter — Zeügnußen — und Waasserbüchli |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der Schullehrer schreibt ihnen in ihren Anfängen vor — den fertigeren Hat er Besondere vorschriften |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
6. Stunden — vormittag. 3. und Nachmittag. 3. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die kinder sind in. 3. Classen eingetheilt Nemlich, die. 1.te Claß — so im Testament Lessen. die. 2.te so in der Zeügnuß Lessen die. 3.te so im Lehr Meister Buchstabieren und Lessen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Herren Examinatoren: B: Ständen mit Bewilligung eines Ehrsammen Stillstands sind die sich Meldenden — den Herren Examinatoren übersendt worden da sie also den Tüchtigsten drauß erwehlt Haben |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 3] Hs: Jacob Bräm |
III.11.c | Wo ist er her? |
von End Höry |
III.11.d | Wie alt? |
33. Jahr. 4. Monnat |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ein frau, und ein Söhnlein |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seyt anno. 1791. Also. 7. Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Bin Elteren Zu Hauß |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nichts — Weder arbeit auf den güteren |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm winter. 48. Kinder Nämlich 31. Knaben und. 17. Töchteren |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Etwann. 25. Bis. 30. Kinder |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Zu. 5. Jahren um. 5. fl. von dem Friesischen fond — genant |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Wird oben angezeigt |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
10. lb. zu. 5. Jahren um — wie oben Steht |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Wird Bey dem. 16.ten artikel Bemerkt |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
mit dem Kirchen gut zu Bülach Wie volget |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es ist ein Wartgelt eingeführt, von dem Kirchen gut zu Bülach Besteht in. 8. fl. 20: ß. |
IV.15 | Schulhaus. |
Es ist keines, in unßrer Gemeind |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
die Schule Muß der schulmeister in seinen Eigenen Kösten, und in seiner eignen Wohnstuben Halten |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
||[Seite 4] Wird Bym. 13. und. 14.ten artikel Bemerkt. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Wart Geld, für Sommer- und Winter |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Aus dem Kirchengut zu Bülach. 17. lb. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Aus dem Kirchengut zu Bülach. 17. lb. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Aus dem Kirchengut zu Bülach. 17. lb. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Beym. 15.ten Artikel — ist zu bemerken — weil der schul Meister Bisher, die schulstuben — mit aller Zugehörd — in seinen eignen Kösten Hat Müssen unterhalten: Jn seiner eignen Wohnstuben — So ist es. Sehr ungesund — und unbequem — Jnsonders — Wo Krankne — und Kind Betterinen sich Befinden, Wäre also Sehr erwünscht — und für Schulkinder — und Lehrer Besser — Wann Jn der — Bey deß schul Meisters Hauß — sich Befindenden — Zehenden scheür — eine Schulstuben Könte angebracht — und von Höherer Behörde Aus erbetten werden |
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Unterschrift |
Republikanischer Gruß und Achtung End Höri den. 19.ten Fbr: 1799: Hs: Jacob Bräm Schul Meister daselbst |