Latterbach (Transkription Nr. 1390)
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- Latterbach (Niedere Schule, reformiert)
23.02.2013
BEANTWORTUNG Der Fragen über den Zustand der Schule.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Name des Orts wo die Schule ist heißt Latterbach; |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
und ist ein zerstreütes Dorf; |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigne sogenannte Bäüertgemeine; |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
in der Agentschaft u Kirchgemeine Erlenbach; |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
im Districte Niedersimmenthal; |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
des Cantons Oberland. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Häüser sind, im Umkreise, vom Schulhause, nicht weiter entfernt, als 1/4 Stunde. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Weiter gehört nichts dazu. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Eine halbe Stunde entfernt, gegen Abend, liegt die Schule zu Erlenbach, in der Agentschaft Erlenbach; eben so weit gegen Morgen ist die Schule zu Wimmis, in der Agentschaft Wimmis; ein 1/4 Stunde weit gegen Mittag dann die Schule zu Öy, in der Agentschaft Diemtigen. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird, nebst dem Religionsunterricht, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen gelehrt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule dauert, Winterszeit, von Martini bis in die erste Woche des Aprls; Sommerszeit aber wird, jede Woche ein Tag, dieselbe nicht fleißig besucht. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind eingeführt, die Bibel, heidelb. Cat., Hübn. biblische Historien, u die Psalmenbücher. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Den Kindern wird eigenhändig vorgeschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich von 10. bis 3. Uhr, aufs Wenigste. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder werden in zwey Klaßen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Den Schullehrer hat ein ehemaliger Herr Pfarrer, in Beyseyn etwelcher Vorgesezten geprüft, u mit Bewilligung eines ehemaligen Herrn Castlans der Gemeine zum Schullehrer verordnet. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt: Rudolf Hadorn; |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Latterbach. ||[Seite 2] Latterbach, der gleichen Gemeine; |
III.11.d | Wie alt? |
alt 64. Jahr; |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
verheirathet, aber ohne Kinder; |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
42. Jahre lang Schullehrer daselbsten; |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
vorher beschäftigte er sich mit dem Landbau; |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
so wie noch jzt, neben der Schularbeit u der Unteragentpflicht. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Jm Winter besuchen nicht gar unfleißig alle Knaben 24. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond ist keiner; die Einkünfte fließen aus dem Bäüertgemeinguth; das mit dem Kirchen- u Armenguth nichts gemein hat. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Schulfond ist keiner; die Einkünfte fließen aus dem Bäüertgemeinguth; das mit dem Kirchen- u Armenguth nichts gemein hat. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keins eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhause ist in mittelmäßigem Zustand, besteht, nebst der Schulstube, aus noch einer andern Stube, einem obern Kämmerlein, Küche u Keller; die Gemeine unterhält es. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das Schulhause ist in mittelmäßigem Zustand, besteht, nebst der Schulstube, aus noch einer andern Stube, einem obern Kämmerlein, Küche u Keller; die Gemeine unterhält es. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schullehrers besteht, an barem Geld in 11. kr. u einer halben Jucharte Erdrich; Holz zur Nothdurft. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
den 23.ten Hornung 1799. |