Sissach (Transkription Nr. 1602)
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- Sissach (Niedere Schule, reformiert)
22.02.1799
BERICHT
des SchulLehrers der Schule zu Syssach über die von dem BÜRGER Minister der schönen Künsten zur Beantwortung vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Nahme des SchulOrthes ist SYSSACH, welcher ist |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Der Nahme des SchulOrthes ist SYSSACH, welcher ist |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die Nahmen der zum hiesigen Schul Bezircke gehörigen Nebendörfer sind; Jtingen, Zuntzgen, Böggten und Thürnen, welche etwa eine Halbe Stunde von der Schule entfernet, so dann diepflingen, welches eine kleine Stunde von derselben entlegen ist, von welchen Nebendörfern aber schon seit der Neüen Constitution keine Kinder mehr zur Hiesigen Schule geschickt worden, mit Einwenden, daß ihnen der Weeg allzubeschwerlich und zu weit seye, wodurch mir aber mein ohnedem sehr schwaches Einkommen noch um ein Merkliches ist geschwächet worden, zudeme, so wenden sie auch ein, daß sie schon mit meinen Amts-Vorfahren sich abgefunden, und denen Fronfastenlich ein gewisses entrichtet haben, wie dann eine Raths-Erkanntnuß vorhanden, daß, sie mögen die Kinder schicken oder nicht, sie das Schul Gelldt dennoch bezahlen sollen, welches aber mir schon von langem her besonders von Böggten und diepflingen zuruckgeblieben |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt, Lesen, Schreiben, das Gebätt, und vormahls das Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird im Sommer und Winter Täglich 4. Stund gehalten, außgenommen denen laut der SchulOrdnung erlaubten Ferien, da dieselbe im Heüet, Ernd und Herbst jedes mal 14. Tag und an denen 3. Jahrmarckts-Tägen eingestellt wird, welche aber öfters vor Verfluß dieser 14. Tagen wieder angefangen wird. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] SchulBücher sind eingefuhrt, das NahmenBüchlin, das NachtmalBüchlin, die Biblischen Historien, das Neüe Testament, das Geistliche Opfer, der Kinderfreünd, die ganze Pflicht deß Menschen, oder die Uebung der Gottseligkeit und allTäglich Morgens geschriebene Schrifften: |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifften; haltet man sich an die Sprengischen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert zur Sommerszeit Morgens von 8. biß 10. und Nachmittags von 12. biß 2. Uhren, Winterszeit aber Mehrentheils Morgens von 8 biß 11. und NachMittags von 12. biß 3. Uhren, jenachdem viel oder wenig Kinder vorhanden sind. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klassen abgetheilt, also, daß die, so das Nahmen Büchlin bringen, besonders; die so buchstabieren, auch besonders; und die, so lesen, wieder besonders sitzen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Von dem Deputaten-Amt bin ich zu diesem Schuldienst bestellt worden durch das Looß. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Joh: Jacob Silbernagell A. L. M. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von BASELL. |
III.11.d | Wie alt? |
65. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Bin zwar seit Anno 1770. verehelichet, aber Familien oder Kinder haben wir niemahls keine gehabt. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit Anno 1771. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jn Basell hatte ich Hauß-Jnformationen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jetzt aber habe neben dem LehrAmte sonst keine Verrichtungen, in deme die LandLeüthe nicht gern das verdiente behörige SchulGelldt bezahlen, will geschweigen, daß sie nur noch etwas besonders für Hauß-Jnformationen entrichten sollten. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
25. biß 30. Knaben. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
15. biß 18. Knaben. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
||[Seite 3] Von Schulfond (Schulstifftung.) habe bißhero noch nichts gesehen oder gehöret, daß eine vorhanden seye. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
SchulGelldt ist von einem Kinde 3. Batzen, woraus der Bürger Pfarrer biß anhero im Nahmen deß DeputatenAmts für die Armen bezahlt hat. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Die SchulStuben ist in einem besondern Gebäude neben deß Schulmeisters Wohnung, worinnen fast jederzeit Reparationen erforderlich seynd, in sonderheit hat sowohl die SchulStuben als deß Schulmeisters Wohnung in schlechtestem Stande sich befindliche Fenster, also daß wegen schlechtem Stande derselben weder die SchulStuben noch des Schulmeisters Wohnung schier mehr kan geheitzt und erwärmt werden, welche Reparationen bißhero von Seithen des DeputatenAmts sind besorget und erhalten worden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die SchulStuben ist in einem besondern Gebäude neben deß Schulmeisters Wohnung, worinnen fast jederzeit Reparationen erforderlich seynd, in sonderheit hat sowohl die SchulStuben als deß Schulmeisters Wohnung in schlechtestem Stande sich befindliche Fenster, also daß wegen schlechtem Stande derselben weder die SchulStuben noch des Schulmeisters Wohnung schier mehr kan geheitzt und erwärmt werden, welche Reparationen bißhero von Seithen des DeputatenAmts sind besorget und erhalten worden. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des SchulLehrers ist bißhero bestanden in Gelldt; NICHTS als Jährlich circa 80 lb. — in SchulGelldt und von jeder Hier eingesegneten Ehe 1 lb. 5 ß. — welches letstere aber von keinem mehr zu bekommen ist, so thut Jährlich incirca 15. biß 18 lb. worauß ich aber den Vorsinger Jährlich besolden muß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
BEANTWORTET |