Schwyz (Transkription Nr. 2053)
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- Schwyz (Höhere Schule/Lateinschule, katholisch)
17.02.1799
Auf erhaltenen befehl antworthet zu End unterzogner auf gesetzte fragen über den zustand der schulen der Lateinischen sprache.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Jn der Pfarrgenosschaft schweitz, ein Viertell stund Von dem Haubpfleken, ein Seminarium, daß obere Klösterlin genant. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein dörflin. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es gehört zur gemeine schweitz. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
unter eben selber Agentschafft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zum district schweitz. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zum Canton Waldstätten gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die entfernung der zum schulort gehörigen haüser erstreket sich auf 2 stund. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
a. der Haupt flecken ein Viertell stund von dem schulort hat haüser 154. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Lateinische schule wird in unserem district schweitz nirgend gehalten als eben in dem Seminario oder so genannten Klösterlin. die nächste lateinische schule also an unserer Pfarrgemein wird gehalten zu arth, in dem district ää arth, 3 kleine stund von uns entfernt. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der ehmalige Kirchen Rath im hauptort schweitz. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Joseph bruy. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Ybach, ein viertell stund vom haupt flecken. |
III.11.d | Wie alt? |
alt 61 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
daß zwantzigste Jahr schul-lehrer als rector, und 8 Jahr zu vor im gleichen Seminario als zweiter profeßor von den mittleren Classen. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
zu vor ware ich 6 Jahre Pfarrhelffer in der Pfarrgemeind Morschach, ein grosse stund von dem hauptort. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem lehramt habe ich Jährlich zu verrichten 4 gstiffte hl. Messen und 16 christenlehren auf yberg. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 4] Studenten besuchen dermahlen in dem Seminario die schul nur 7 in allem. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Der gäntzliche fond, von dem ein rector den zins zu beziehen hat, bestehet in Capitalien auf zerschiedenen liegenden güteren als nammlich gl. 13353 ß. 15 a. 4. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
schulgeld ist von Jedem studenten Jährlich von Ehemaliger Obrigkeit bestimmt geweßen gl. 8. ß. 20. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Daß schulhaus oder Seminarium ist zimmlich wohl gebauet, wie auch die 3 darzu gehörige Kapellen, welche treffentlich schön im stande sind. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es hat 3 schulstuben, |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
in dem Seminari gebäude, allwo ich sammt dem zweiten Professoren die wohnung habe. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Ein rector muß schulwohnung und übrig obbemeldtes alleß im baulichen stande erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
a. Jst schon oben angemerckt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Mit diesen beantworthungen dienet auf eingesandte fragen ein Mann Von 61 Jahren, deßen alter bereith schon angefangen zur Krankheit zu werden, der durch so lange Jahre erdaureten schulund oekonomischen beschwärnissen zimmlich abgehärmt, eben deßen seine Sehnliche wünsche wären von bürger Minister der Künsten und wissenschaften, wie auch von anderer hochen behörde als ein alter invalide mit einem seine wenige lebens tage hindurch noch daurenden invalidengehalt begnädiget zu werden, damit er nach Gottes bestimmung in ruhe seine kleine lebens zeit noch zubringen, und selbe so enden mögte. |
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Unterschrift |
Schweitz den 17ten Februar 1799 |
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Fliesstextantworten | ||
Unterricht |
5. Schul classen werden in unserem Seminario zu schweitz tradiert von den principiis an bis in die Rhetoric inclusive. |