Seon (Transkription Nr. 2119)
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- Seon, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Seon, Untere Schule (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung
der Fragen über den Zustand der Schulen:
Jn der Kirchgemeine Seon.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Seon, wo zwey Schulen im gleichen Schulhause sind. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein großes Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Auch Kirchengemeine und Agentschafft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jm Distrikte Lenzburg. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jm Kanton Aargau. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Alle zu diesem Schulbezirk gehörigen Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer Viertelstunde. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zu diesem Schulbezirk gehören zwey Dörfer: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die nähst gelegene Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Winterschule nimmt ihren Anfang auf Martini, und dauret bis Maria Verk: auf welchen Tag gewöhnlich das Schul Examen gehalten, und die Winterschule geschloßen wird. Vierzehn Tage nach dem Schul Examen fängt die Sommerschule an, welche wöchentlich zweymal zu 3 Stunden gehalten wird. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Berner Namenbüchlein, Heidelbergisch Catechismus, das N. Testament und das Psalmenbuch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schulmeister verfertigt die Schreib-Vorschrifften. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Winter täglich 6 Stunden, außert dem Samstag, da sie nur 3 Stunden dauert. Jm Sommer jedesmal 3 Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die beyden Schulen bilden zwey Klaßen. Jn der Untern sind die Kinder von 6 bis 10 Jahren; hernach kommen sie in die Obere. Weiter wird keine Rangordnung beobachtet, außer daß die geschickten oben an sitzen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bey verledigten Schullehrer-Stellen wurden die Aspiranten ||[Seite 3] von dem Pfarrer in Beyseyn einiger Vorgesetzten examinirt. und hierauf derjenige, welcher der tüchtigste befunden ward, dem jeweiligen Landvogt zu Lenzburg zur Erwählung vorgeschlagen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der obere Schulmeister heißt Jakob Suter, 44 Jahr alt; der Untere Heinrich Fehlmann, seines Alters 25 Jahre. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Sind beyde Bürger zu Seon. |
III.11.d | Wie alt? |
Der obere Schulmeister heißt Jakob Suter, 44 Jahr alt; der Untere Heinrich Fehlmann, seines Alters 25 Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Der obere Schullehrer ist Wittwer, hat 8 Kinder, darunter 4 noch unerzogen sind; der Untere ist erst seit einigen Monaten verhürathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Der obere Schullehrer hat seine Stelle bereits 8 Jahre bekleidet; der Untere 4 Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Beide Schullehrer haben stets zu Seon gewohnt, und haben sich theils mit Bearbeitung ihres eigenen wenigen Lands beschäfftiget, theils mit Daunen abgegeben. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Außer dem Schulhalten beschäfftigen sie sich mit Landarbeit. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 4] {NB. Oben ward vergeßen Num: 12. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Jst gar kein Schulfond. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld, wird keines entrichtet. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst noch in gutem Zustand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es sind zwey abgesönderte Schulstuben im gleichen Schulgebaüde. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Die beyden Schullehrer bewohnen ihre eigene Haüser, und beziehen keinen Hauszins. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeinde. unterhält das Schulgebäude aus dem Kirchengut. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 4] a. An Geld, jeder Gulden 29. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Aus dem Kirchengut. Der Kernen floß dahin aus den nunmehr abgeschafften Grundzinsen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Aus dem Kirchengut. Der Kernen floß dahin aus den nunmehr abgeschafften Grundzinsen. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung. Unsers Bedünkens würden bey der nunmehr projectirten Verbeßerung unserer Landschulen folgende zwey Mittel am sichersten zum erwünschten Ziele führen |
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Unterschrift |
Also im Namen der beyden Schullehrer der Kirchgemeine Seon getreülich ausgefertiget, von Samuel Ringier Pfarrer der Gemeine |