Benken (Transkription Nr. 2287)
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- Benken (Niedere Schule, reformiert)
- Benken (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
13.02.1799
Fragen und Antworten, über den Zustand der Schule in hiesigem Orte.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
der Name heißt Benken. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum District Basel. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Canton Basel. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Der Name deßelben Dorfs heißt Biel. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
ligt circa 300 Schritt von Benken. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
es kommen von daher 27 Kinder in die Schule. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
da unser Dorf meistens im Französischan ligt so kan hierüber nichts sagen, wir Grenzen nirgands an Cant: Basel. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird Lesen, Schreiben, Singen und Rechnen Gelernt, Auswendig Lernen die Kinder, der Catechismo, Lieder, Psalmen v Sprüche aus der Bibel, auch wird den Kindern fleissigen Unterricht in der Religion gegeben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten, im Sommer sind 5 Wochen ferien, als, 1 Woche im Heuet, 2 Wochen in der Erndte und 2 Wochen im Herbst. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
1.t das a. b. c. Büchlein. 2.te das Nachtmahlbüchlein. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schulmeister schreibt jedem Kind seine Schreibschrift vor deren jedes Kind 2 hat. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Es wird jeden Tag 2 Mahl Schule gehalten, als Vor und Nachmittag, und daurt eine 2 Stunden. doch wird am Donnerstag und Samstag nur Vormittag Schule gehalten. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind nicht in Classen getheilt, sondern alle beyeinander in der Schule. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Der Schulmeister ist von dem Pfarrer deß Orts, den Herren Deputaten vorgetragen, von denselben Bestätiget und Examiniert worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Emanuel Stehlin. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Benken. |
III.11.d | Wie alt? |
36 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
er ist verheurathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit dem 11.ten 9bre 1794. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher stuhnd er in Basel in diensten in einer Handlung, ist aber von jugend auf zu den Landgeschäften angehalten worden. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nichts, als daß er Vorsinger ist in der Kirche ohne Instrument. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Es ist im Sommer und Winter schier gleich in der Zahl der Kinder. Nach dem Schulrodul gehen 61 Kinder in die Schul. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Es ist kein Schulfond vorhanden, als ein Legat von 25 Pfund, welche im Armensekel sind, wovon der Schulmeister Jährlich dem Zins davon à 4 pf. erhält. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 4] Es ist ein Wochentlich Schulgeld eingeführt, und alle Samstag zahlt jedes Kind 6 Rapen. Das Schulgeld für die Armenschulen wird Jährlich, mit 12 Bazen vom Kind, das halbe aus dem Armensekel, die andere helfte von den Herren Deputaten, Bezahlt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhauß ist 1736 neu erbauen worden, und ist nicht Baufällig, nur wäre zimlich zu verbessern als! Fenster, Öfen, Trepe etc. etc. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist eine geräumliche Schulstube, die zur Schule bequem und heiter ist, im Hauß. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Für die Schulwohnung sorgen die Vorgesezten der Gemeine, und die muß auch das Schulhauß im Bau und Ehren erhalten, denn als die Obrigkeit das Haus neu erbauen hatte, so übergab sie solches der Gemeind deren es seither schwer gefallen ist, es zu erhalten, es ist gar manches nöthige ligen geblieben das häte sollen gemacht werden. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 5] Er erhaltet Geld, Getreid, und Geld zum Holz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
1.e von den Kindern. 2.e von der Gemeinde nach Proportion ihres Vermögens. 3.e von der Obrigkeit. 4.e von Bodenzins. 5.e von den Herren Deputaten. 6.e aus dem Armenguth |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Vom Zenthen erhält er Jährlich 12 Seck Korn, von Bodenzins Jährlich 2 Seck. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Diese erhalte wie Numero 14 angezeigt ist. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
davon ist unterr Numero 13. nachzusehen. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
aus dem Gemesekel beziehe nichts. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Von dem Kirchenguth erhalte auch nichts. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
dergleichen ist nichts hier. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Eine halbe Thaue Matten im Leimenbache Französchen Boden, die Matte ist aber sehr gering, und trägt nichts ab, wenn die Auflagen v. Grundsteuren davon gerechnet werden. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
||[Seite 6] Es ist kein Fond hier von welchem der Schulmeister ethwas zu beziehen hat. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Übrigens kan nicht unangemerkt lassen daß hier durchgängig gern Gelernt wird, und die Kinder gerne in die Schule kommen. Es ist nur zu bedauren daß die Eltern sie nicht länger darein gehen lassen, und sie, wenn sie am besten im Lernen sind, zu Hausse behalten, wo dann die meisten, fast alles Gelernte wider vergessen. |
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Unterschrift |
Benken den 13.ten Februar 1799. |