Uesslingen (Transkription Nr. 244)
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- Uesslingen (Niedere Schule, reformiert)
28.02.1799
Antwort, der, über den zustand der Schullen Erhaltene Fragen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Schullohrt — Üßlingen Kinder 30. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein — Dorff |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Einne — Gemein |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirch-Gemein Üßlingen und Agentschaft |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Districkt — Steckbohren |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton — Thurgaü |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
a. Buch — ein Hoff — Schullkinder 8 und ist ein Halbstund vom Schullohrt |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
1. Stund a. Weiningen b. Nidernenforn C. Hütweillen D. Straaß |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn dieser Schulle wird Gelehrnt. Alls, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Relligions-Unterricht |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Wird die Schulle im Winter von Martiny bieß gegen osteren gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Außert Catechismus, Zeügnußen, und Psallmenbuch, auch Testament, sind Hier keinne bestimmten Schullbücher Eingeführt. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Wird den Schreibenden, auß obangeregten Bücheren Etwaß vorgeschrieben, welches sie den ganzen {winter} Copieren. müsen |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schulle wird Täglich 6. Stunden Gehalten |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind nicht in Klaßen eingetheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer wird von der Bürgerschaft, durch die Mehrheit der Stimmen Erwehlt |
III.11.b | Wie heißt er? |
Namme des Lehrers — Jacob Dickenman, Evangelisch |
III.11.c | Wo ist er her? |
Gebürtig im Schullohrt |
III.11.d | Wie alt? |
41. Jahr Alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Eine Frau nebst 2. Kinderen |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Zu eim Schullehrer Erwählt den 24. 9br. 1798. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher ein Bürger und Bewohner der Schullohrts und Hate nebst etwaß Güter daß GlaserhandWerk |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nichts als etwaß Güter |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 30. Mädchen 32 Jm WInter 62. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 12 Mädchen 12 Jm Sommer 24. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Schullfond, von einner Bachmänischen Famillien. 100 fl. welche an einne 4tels Jüchert Reben gegeben worden. Dieseres Stück Reben, also Hat ein Schulllehrer Zunuzen, so lang er Schullehrer ist. Er muß aber, weill es 120 fl. Kostete, Jährlich nach 2. fl. in das Armen-Gut erlegen |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jedes Kind muß auß seinem eignen Sacke bezahlen, Wochenlich 3. xr. Außgenohmen von der Bachmänischen Famillien diese bezahlen nur 1 1/2 xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
keins |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Ein Schullehrer Hat aber daß Recht, in einner zwahr nicht in allen Theillen Gut eingerichtete Stube, die Schulle zu halten |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Ein Schullehrer bezieht auß der Gemeind Cassen Jährlich 2. fl. und jedes Kind soll Täglich etwas Holz mit sich bringen, die Bachmänische Famillien davon außgenohmen Dieseres ist aber wegen einnem Hier Allgemein Herschenden Holz-Mangell, auch bey der Höchsten Anzahl Kinder nicht Hinlänglich einne Stube einzuheizen |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Ein Schullehrer bezieht auß der Gemeind Cassen Jährlich 2. fl. und jedes Kind soll Täglich etwas Holz mit sich bringen, die Bachmänische Famillien davon außgenohmen Dieseres ist aber wegen einnem Hier Allgemein Herschenden Holz-Mangell, auch bey der Höchsten Anzahl Kinder nicht Hinlänglich einne Stube einzuheizen |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Üßlingen amm 28. ten. Febr. 1799. Jakob Dickenman Schullmstr. |