Hochdorf (Transkription Nr. 2509)

Schulort: Hochdorf
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: AKT 24/124, B2
Standort: Staatsarchiv Luzern
Kanton 1799: Luzern
Distrikt 1799: Hochdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Luzern
Kanton 2015: Luzern
Gemeinde 2015: Hochdorf
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

18.02.1799

ANTWORT,
Ueber den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Es wird in der Gemeind und Flecken Hochdorff, Kanton Lucern eine Schule gehalten, allwo in dieser Gemeind 80 Häüsser gezählt werden, und aber kein Gemeind guoth verhanden ist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn diese Schul kommen auß dem bemelten dorff und auß der Gemeind Urswil, Lügschwyl, unter Ebersol Hauwyl samt benachbarten Höfen so zu samen noch 71 Häüser enthalten, und daß entfernteste eine viertel Stund weit von Hochdorff liegt.
Wiederum kommen daher von Ottenhausen, Gosperdingen, Nunwyl, Baldegg, und umliegenden Höfen, die alle eine Starke halbe stund weit auf Hochdorff haben, und wenn sie allen fals Jn Rein oder auf Römerschwyl gehen wolten, so häten sie eben so weit, von diesen weitern sind aber biß dahin nur etwa 12 Kind erschinnen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Jst eine Schul zu Eschenbach. Jm Rein, Römerschwyl wangen, welche Oerter jedes eine Stund weit von Hochdorff entlegen. und Hochdorff gleichsam in der mitte liegt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, und ihnen gezeigt, schreiben, lesen, die Rechnungs kunst wer lust darzu hat, wie auch daß Feld und Heüw Messen für die so es verlangen zu können, auch die unterweisung im Christenthum.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Seind die Schulen ehemals nur im Winter von Hl. Wienacht an, biß miten Merzen an werktägen gehalten worden, jezt aber wird selbe Sommer und Winter, nit nur an Werktägen, sonder alle Sonn und Feyertäg gehalten, Jm Winter bey kurzen Tägen dess Tags vier Stund, und im Sommer Sechs Stund, an Sonn und Feyertägen nach der Christenlehr für die Erwachsene Persohnen, im winter biß 4 — im Sommer biß 5. uhr, wo es jezo schon bey dem Rauhen wetter biß 90. auch schon über 100 Personen sich eingefunden, und eine allgemeine freüd darüber erzeigt haben.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 3] Die Schulbücher betreffent, seind noch keine andere verhanden, als zu erst die getruckten Namenbüchlein, so von St. Urban ausgegangen, Hernach der Kathechissmuss und daruff die Christenlehr Büchli für Beicht und Hl. Communion unterricht. Jezo aber hat unser Bürger Pfarer und schul Commissär etwan 20 büchli, betreffent die Erklärung der neüen Constitution in der Schul außgetheilt, welche mit grosem lust gelesen werden. Mann erwartet aber mit der zeit recht nutzliche Schulbucher zu erhalten.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die vorschriften belangent, werden vom schulmeister selbsten gemacht, und seind bey den Anfängeren keine andere, als die Schriften so auf der Hofbruck an denen Gemälden an zu treffen sind; Hernach werden ihnen gute briefe, auß Briefstelleren auf eine schwarze Taffelen vorgeschrieben, und erst haltet man sie darzu an, selbst briefe auf zu setzen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Seind die Schulen ehemals nur im Winter von Hl. Wienacht an, biß miten Merzen an werktägen gehalten worden, jezt aber wird selbe Sommer und Winter, nit nur an Werktägen, sonder alle Sonn und Feyertäg gehalten, Jm Winter bey kurzen Tägen dess Tags vier Stund, und im Sommer Sechs Stund, an Sonn und Feyertägen nach der Christenlehr für die Erwachsene Persohnen, im winter biß 4 — im Sommer biß 5. uhr, wo es jezo schon bey dem Rauhen wetter biß 90. auch schon über 100 Personen sich eingefunden, und eine allgemeine freüd darüber erzeigt haben.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder werden in Klassen eingetheilt, zu ||[Seite 4] erst aber gar an eine schwarze Taffel gewisen, allwo der Lehrer ihnen mit der Kreide alle bestand theile von jedem Buchstabe deütlich vormahlen kan.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jn dessen nebst Republikanischem Grüss. verbleibe Gehorsamster diener Johan Fridli Wyß. bescheint bürger agentt adam utiger
Hochdorff den 18ten Febr. 1799.

Fliesstextantworten
Personal

Jch zu end unterschriebner Johan Fridli Wys, gebürtig von Hochdorff, alt 70 jahr, ohne Kinder, bin vor 35 jahren auf absterben meines vater seel, von einem Loblichen Kirchgang, durch offentliches kirchen mehr, zu einem Schulmeister und Organisten erwehlt und angenommen worden, und seithero die Schul versehen, biss jezt auf verwichnen hl. drey königen Tag (weillen die Schulstube nit ehender hat können eingerichtet werden) da mir der Bürger Pfarer und Schul Comissar Häfliger, gütigst auf getragen, die Schul Provissorisch zu halten, wie obsteht, und hat mir Niemand nicht daß geringste bezalt, weder Geld noch an holz, und sind an den Wercktägen vielmahl über 80 kinder in der schul erschienen, vor diesem hab ich noch daß gricht schreiber amt dar-||[Seite 5] dar zu versehen, jezt aber hab ich nach dem Gottesdienst gar nichts zu verwalten sondern die beste Gelegenheit hab, der Schul recht abzuwachen, so fern man mich mit diesem dienst in gnaden ansehen will.

Oekonomie

Ueber die Oekonomische verhältnisse
Weis ich nit anderst zu Antworten, als daß einem schulmeister und Organist ist angedinget bey allen Gottes diensten zu erscheinen, die orgel und alles in der kirchen zu versehen, was einem schulmeister zu steht, auch die schul von Hl. wienacht biß miten Merzen zu halten. für diese schuldigkeit seind ihme bezalt worden wie folget.
Erstlichen hat der schulmeister und Organist von der Kirchen und jarzeiten auch von denen Bruderschaften alles zu samen järlich an Geld 72 gl.
Jtem von jeder Leich begängnis, so sie an grebt. 7ten und 30gist Aemter haben 20 ß. hat järlich ertragen beyläüfig 20 gl. Jtem ||[Seite 6] Jtem wiederum an gestiftetem Boden zinß fünff Müth Korn, und ein Müth Haber.
Danethin hat vor diesem in der schuol jedes kind bezahlen müssen für ein wochen 3 ß. und alle Tag ein schyt Holz, hat beyläüfig ertragen 40 gl.
Summa ohne Bodenzinß 132 fl.
Beynebnes hat ein schulmeister und Organist, welche dienst einmahl entzweyet gewesen, zu nutzen gehabt. Pünten und Kraudgarten, samt einem schlechten hauß, so anno 1742 nichts gewesen alß eine kleine Stuben und zwey kammeren, damals hat der kilchgang auß altem verfaultem bauholz, ein nebent stübli und 2 kammeren lassen an bauen, wo man aber an jezo nit mehr als zwey brauchbahre kameren benutzen kan, da hat ein schulmeister, daß Tach, Fenster, und Feüer werk müssen in seinen kösten erhalten, oder an dessen stat 5 gl. Haußzinß bezahlen.
Dieses bemelte Pfrundhaus, ist aber niemahlen eingerichtet gewesen für ein schulhaus, sondern wenn mann nur 40 Kinder häte setzen müssen, so wäre ||[Seite 7] wäre schon der Platz zu klein gewesen. Jezo aber ist in dess Bürger Chorheren hauß der Saal auf dem Boden zur schuolstuben eingerichtet und ist eine schöne gelegenheit, wo man auch schon ein mahl 124 Persohnen darin gehabt. nur mangles auf könftigen Winter einen Ofen darin auf zu setzen
Entlichen ist noch hier beyzufügen, waß mir wegen der neüen verordnung an Einkünften abgeschwinnen.
Erstlichen ist einem schulmeister vergünstiget gewesen, um seinen dienst zu erbesseren, zur wienacht zeit denen Kilchsgenossnen daß neüe jahr an zu wünschen, so jezt aber nit mehr ist. und hat beyläüfig über die umkösten ertragen 45 gl.
Jtem daß Grichtschreiber amt, so jahr für jahr ertragen 80 gl.
Letstlichen für die daß jahr 6 Müth verdiente Bodenzinß habe auch nichts erhalten.

Zitierempfehlung: