Schwanden (Transkription Nr. 413)

Schulort: Schwanden
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 181-182v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Schwanden
Agentschaft 1799: Schwanden
Kirchgemeinde 1799: Schwanden
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: Glarus
Gemeinde 2015: Glarus Süd
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen. über den Zustand der Schulen an jedem Orte. Antwort, über den Zustand unserr Schule, von mir Schullehrer der Gemeind zu Schwanden. Fridolin Blumer.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schwanden.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Schwanden.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Sohl, Schwendi, Nitfuhren Haslen Circa 12 Haüser von Leüggelbach.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Sohl ist entfernet eine starke 4tel Stund, Enthalt 61 Haüser, und komen daher 5-6 Kinder. Schwendi auch eine 4.tel Stunde entfernet, Enthalt 88. Hauser komen daher 6-8 Kinder.
Nitfuhren auch eine starke 4tel Stund entfernet, Enthält 34 Haüser, kommen daher, 5-8 Kinder. Haslen eine kleine halb etfernet enthalt 58 Hauser. komme daher keins Kind Leüggelbach, eine halbe Stund entfernet komen daher selten zur Schule; weil ihnen die Schul auf Luchsingen näher geleg.
NB. Die Ursache, warum aus obigen 4 Dorfschaften. daso, Schwendi Nitfuhren und Haslen, so wenig Kinder die Gemeins-Schule besuchen ist Weil Sie eigene Dorfschulen haben.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Der 4 obigen Dorfschaften ist ihre Entfernung schon angemerkt, so Zur Gemeind gehören.
Mitlödi eine halbe Stund unter Schwanden. Luchsingen eine kleine Stund hinter Schwanden.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, getruktes und Geschriebenes Lesen und Schreiben wie auch auswendig gelehrt, und aus dem Verstand gefragt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Das ganze Jahr, ohne Ausnahm.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Züricherische Catechismus Osterwald, Hübners biblische Historien, Rochows Kinderfreünd, auch das neüe Testamennt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Dergleichen haben wir keine.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stunden: 3. vor Mittag, und 3 nach Mittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die ganze Gemeinds Versammlung. Durch öffentliche Mehrheit der Stimmen. / Die ganze Gemeinds Versammlung Durch offentliche Mehrheit der Stimmen

III.11.b Wie heißt er?

Fridolin Blumer. / Johan Baltasar Wichser.

III.11.c Wo ist er her?

Von Nitfuhren ein starke 4 tel Stund von der Kirche und Schul entfernet, da ich alle Morgen den Weg gehe an den mühsamen Beruf; aber WintersZeit, mich oft saur ankommt den Schnee zu brechen. / aus dem Dorf Schwanden.

III.11.d Wie alt?

43. Jahr. / 48. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau und 8 Kinder. / Ein Frau samt 6 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jn der schon erwehnten Dorfschaft Nitfuhren als Wohnort 6. Jahr in Der Gemende Schwanden 12. und ein halbes Jahr. ||[Seite 3] Also folglich 18. und ein halb Jahr. / Jn der gemeinds Schule Zu Schwanden zwey und ein halb Jahr, Da ich aber zwölf Jahr lang eine und oftermal zwey Sing-Schulen gehalten habe Jn der einten Singschule kommen 50 bis 60 Knaben und Töchtern welche neben dem Singen auch getrucktes Lesen lernen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

An meinen Wohnort, in Hauslichen Geschäften, in Holz u. Feld Arbeit. / Bey Haus und an der frömde Ein Schreiner oder Tischmacher

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine. Jn den Nebenstunden bin ich ob Vorschrift vor die Schulkinder und Haus-Geschäften. / Jn den Nebenstunden halte ich die Singschulen und besorge die Geschäfte eines Hausvaters.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

60-80-100. auf das Höchste 150.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 50-70. Madchen 40-60. Verschieden der einte Tag mehr der andere weniger.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 60-80. Madchen 40-60. Verschieden der einte Tag mehr der andere weniger.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 4] Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

fl. 3669.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Vermächtnisse haben desselben bey Stiftung; wie auch Vermehrung das meiste beygetragen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keins.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist kein besonderes.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nur eine Schulstube. Auf der Helferey.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Ohngeachtet er kein Schulhaus, erhalt er doch kein Hauszins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulvogt, aus dem Schulgute.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld, jeder, jährlich fl. 121 (da ich bei dem kleinen Gehalt Arm geworden.)

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem gelegten Schulfond; Weil aber derselbe nicht hinreichen: so haben einiche Hausväter einen Beytrag an Geld jährlich zusammen geschossen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Ein Dritten Theil Zur Besoldung der Schullehrer, Jst von gutgesinnten Vorstehern und Hausvatern all jährlich zusammen geschoßen worden.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Von allen angemerkten Quellen Nichts

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Zwey Theil von obbemelten Schulgut.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: