Lienz (Transkription Nr. 420)

Schulort: Lienz
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 61-62v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Werdenberg
Agentschaft 1799: Lienz
Kirchgemeinde 1799: Rüthi
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Altstätten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lienz, 2. Schule (Niedere Schule, reformiert)

26.02.1799

Antworten der Fragen über den zustand der schul der vnderen Lientz

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

vndere Lientz

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist Ein Eigne gemeind

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Mit ober Lientz

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur kirch gen Rüti agent schaftt Lientz

I.1.d In welchem Distrikt?

werdenberg

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

glarus Lint

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Plonen und detzen, eine 1/4 stund gehören auch zu vnßer gemeind, Plonen hat 6: und detzen hat 2: haüßer, auch am oberen Büchel 2: haußer 1/4 st. Entfernet

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

keine

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Ein 1/2: vber Ein sünftiges Ried, Namlich in Rüti und Büchel

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Nebst dem Nothwendigen vnder richt in den Christenthum, schreiben Leßen und Etwas Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja 12: wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nebst dem Namen Buch, und Catechismi Noch andere dem Christenthum Nutzliche Bücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

den anfangenden schuller gebt Man anfänglich kleine Mit A B C: her Nach größere mit vnderschidlichen schriften ||[Seite 2] und Buchstaben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

ohngefähr 5 1/2 st.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die gemeind, Mit der Mehrheit, und her Noch gelaßen, Biß Ein Theil dem anderen absagte.

III.11.b Wie heißt er?

Johanes Egeter:

III.11.c Wo ist er her?

auß der gemeind:

III.11.d Wie alt?

59: Jahr:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja: 7 kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ohngefähr 35 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

in der gemeind, keinen Beruff, alß Baurß man:

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja gemeind vogt auch vnder agent

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

29: Biß 2: oder 33:

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm winter: knaben, zuweilen 11: Biß 13: Mägten: 18 Biß 20.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm somer, keine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

schulstiftung, diße ist Anno 1753: oder 54 von vnßeren aeltern gestifftet, Eine suma von 295 fl: 30 xr. welche an Ein stuckh gut verwendet worden, und Noch 6 fl: so an dem zinß stehe, welche vor Mahls vergeßen worden, schul hauß ist keinß, sye ist in deß schul Meisters Behaußung, hauß zinß auch keinen, der schul M: Muß sich Mit Nutzung deß guts, und von den 6 fl. deß zinßes Bedienen, und dißes ist alles waß von vnßer schul kan gesagt werden

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Noch Eine an Merckhung
da in vnßerer gemeind der vnderen Lientz, ohngefähr 45: haußhaltungen, und Ein großer Theil arme Leüt, und Man die kinder auß Mangel der kleidung und Nahrung, in kein Entfehrnte schul zu schickhen vermögen, Auch weillen wer Auff Einer seiten den Berg auff der anderen seiten Rütti und Buchel eine Eine halbe stund Entlegen, vber Ein sünftiges Ried auff der driten den Rhein und auff der vierten, vnßere Liebe Mitbürger die obere Lientz es, von welchen wir wegen der Religion alzeit in dißem fahl getrent waren, weillen ich aber sihe, daß dißes schreiben, an den Minister der künste und wißen schaften gelange, solle, so folg hier Noch Eine Bitt
Jch will daß gesagte Nicht Mehr wider hollen, sonder Nur noch Melden, daß Meine Mitbürger Begirig waren, ihre kinder in dem zeitlich und geistlichen zu vnder richten, weillen ich aber Meiner gesetzgeber, ihre guthätigkeit, schon viel Mahl was er genomen, so Bitte ich sye Möchten so gut sein, und vnß zu vnßerer schul, welche arm, Noch Etwaß Beytragen, damit Ein schul M: solche nicht Mit schaden halten Müße, und die schulkinder Beßer vnder richtet werden, ich werde suchen die Ruh und sicherheit so vill Möglich zu beförderen, und Mit dißem schließe ich Mein schreiben, und verbleibe Nebst Rebublicanischem gruß, und Hochachtung

Unterschrift

vndere Lientz den 26ten Hornung Anno 1799. Johanes Egeter schul M:

Zitierempfehlung: