Arbon (Transkription Nr. 47)
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- Arbon (Niedere Schule, reformiert)
Antworten der Fragen über den Zustand der 1ten reformierten Schule.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Das Ort heißt Arbon, liegt am Bodensee. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Städtchen. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigne reformierte Schulgemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Agentschaft Arbon. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Arbon. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Thurgäu. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zu dieser Schule gehört kein Dorf. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die zur Schul gehörigen Häuser, sind im Bezirk der Stadt und Vorstadt. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Jm Umkreise einer Stund, sind auf den Dörfern die nach Arbon zur Kirche gehören, 3. reformierte Schulen. |
I.4.a | Ihre Namen. |
Horn, Speiserslehn u. Steinelohn. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Die 1te ist eine ganze, die zwo lezten aber, jede eine halbe Stunde entlegen. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Von Anfangsgründen Zum Lesen und Schr. ||[Seite 2] Schreiben, richtig und verständig Lesen, schön u. recht Schreiben, auswendig gelernt |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird das ganze Jahr gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das 1te Buch, ist das Zürcherische A, B, C. Buch, hat den Titul: Anleitung zum Lesen der deutschen Sprache für Anfänger. Zum Beßten der Zürcherischen Schulen, Zürich bey Orell, geßner, Füßli und Comp. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 4] Die Vorschriften sind von eigner Hand. Mit denen verhält es sich also: den Anfängern werden, nach dem dazu eingerichteten Linial, vier Linien gezogen nach welchen die Höhe und Tiefe des Buchstabens werden muß, wo im Beiseyn des Kindes, anfangs der Linien, der Buchstabe geschrieben wird, welchen das Kind die ganze Linien durch, zu machen hat. Wissen sie die Züge aller Buchstaben so schreiben sie die einzelnen Buchstaben nach Vorschriften ab, und können sie das so geht man zu Sylben, und von diesen zu Wörtern fort, welche sie, während ihnen vorgeschrieben wird, Buchstabieren müßen, damit sie das Geschriebne zugleich Lesen lernen, geht das gut vonstatten, so bekommen sie Vorschriften, welche aus Junkers Handbuch genommen sind, und 4 Bogen groß ist. Alle Tag wird von jedem Kind einmal geschrieben, es behält seine Vorschrift, die es an der ||[Seite 5] Vorschrift, die es an der Numero kennt, 14 Tag, wo es dann wieder eine andre bekommt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule wird täglich 6 Stunden, nemlich von Morgens 8. bis Mittag 11. Nachmittag, von 1. bis 4. Uhr gehalten. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
||[Seite 6] Die Kinder sind in vier Klassen eingetheilt. Zu der 1ten Klasse gehören Kinder bis sie Lesen können, zur Zwoten, Kinder welche Lesen, Auswendiglernen, zur Dritten, Kinder, welche Lesen, Auswendiglernen und anfangen Schreiben, zur Vierten, Kinder, welche Lesen, Auswendiglernen und Wörtervorschriften ordentlich abschreiben können. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer ist bisher von den reformierten Räthen a. auf dem Rathaus alle Jahr erwählt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Joh. Heinrich Vogt. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Arbon. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 37 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ein Kind von 4 Jahren. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
9 Jahr erwählter Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher hatte mich 6 Jahre in Zürich aufgehalten und auf meiner erlernten Knopfmacher Profeßion gearbeitet. Bey meiner Zurückkunft, hatte mir eine große Kundschaft ||[Seite 7] schaft erworben, weil ich aber bald für den Provisor, bald für den Schulmeister, die Schule halten, auch privat Unterricht geben mußte, so wurde in meinen Profeßions-Geschäften merklich gehindert, so daß mir nur noch eine kleine Kundsamme bey behalten konnte, welche noch gegenwärtig mit Knopfmacher Arbeit versehe. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder bis auf 70. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
im Winter, |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer bis auf 50. wovon beynahe jederzeit die Hälfte von jedem Geschlecht zu zählen. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
||[Seite 8] Es ist ein Schulfond. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Wie stark er sey, weiß ich nicht. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Seine Einkünfte sind Zinße. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Ohne Verwandschaft mit dem KirchenArmengut. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld bezahlt Wochentlich jedes Kind 1 Kreuzer. |
IV.15 | Schulhaus. |
Es ist ein eignes Schulhaus. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jn gutem Stand, vor 14 Jahren neu erbaut. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Eine Schulstube und ein Wohnstübchen neben einander, nahe an der Erde, |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
also kein Hauszinß. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Schulpfleger sorgt für den baulichen Stand, und bezahlt die Unkosten aus dem Schulfond. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Einkommen ist für den Lehrer dieser Schul, gleich des Katholischen Schullehrers, fl. 83. xr. 12. an Geld {des Jahrs}. An Getreide noch Wein noch Holz nichts. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Aus dem Stadtseckel. Jst also bis anhin nichts abgegangen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
1te Nachricht ||[Seite 9] Nachricht. Laut dem Volksblatt Numero 15. machte meinen Schülern bekannt, wie väterlich unsre neue Regierung dafür sorge, daß sie gute, aufgeklährte und nüzliche Menschen werden, wozu der rechte Gebrauch guter Bücher sehr viel beitragen könne, und dergleichen sollen sie bekommen. O, das ist herrlich! riefen alle. Aber, fuhr ich weiter fort, Bücher kosten Geld, wolltet ihr auch von eurem ersparrten Geld, etwas darauf verwenden? So viel wir haben, war die Antwort. |
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Unterschrift |