Dürnten (Transkription Nr. 523)
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- Dürnten (Niedere Schule, reformiert)
- Dürnten (Niedere Schule, Nachtschule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Dürnten (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
16.02.1799
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Namme dieses Orts, alwo eine Schule ist. Heißt Dürnten, eine Kirch-Gemeind, und eigene Agentschaft; im District Grüningen und Canton Zürich. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Der Namme dieses Orts, alwo eine Schule ist. Heißt Dürnten, eine Kirch-Gemeind, und eigene Agentschaft; im District Grüningen und Canton Zürich. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
a. Daß Dorf Dürnten bestehet in 26 Haüsern Von da besuchen die Schule Kinder 40. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Nebst der Haupt-Schul zu Dürnten, sind in der Gemeind nach 3 Nebet Schulen; Namml. Oberdürnten. und Tann, von der Hbt-Schul 1/4. Wolfs hausen aber 3/4 Stund entfernt — Ubrige benachbarte Schulen, als Bubikon, Reüti, und Hinweil, sind nicht mehr, als 1/2 Stund von uns entlegen |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Von dem Anfänger, des Lehrmeisters, folget im durchschnitt: Zeügnuß, Psalter, Psalmbuch, und Testament. Die Vermöglichen Eltern aber, laßen ihre Kinder weiters im gedrukten und und Geschriebenem. Z. E. im Alten Testament. und Zeitungen bisweilen auch im Rechnen unterrichten. Das bekante Schul; oder Waaser Büchlein, aber wird für Alle, zum Aus wendig Lernen gebraucht. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Winter Schul fangt auf Martini an, und wird Un unterbrochen forthgesezt, bis zu End des Merzens. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Diese Frage, wird wie ich achte: schon mit obigem beantwortet sein. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften, werden von den AngangsBuchstaben, bis auf die Sprüche, entweders aus dem Testament, oder Seilers Schul Buch: oder aus dem Neüen Psalmen Buch Vorgeschrieben; und den Kinderen Verenderet vorgelegt. Auch die Fähigeren Öfters zum Auswendigen Schreiben angehalten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 2] Die Kinder Versamlen sich Morgens von 8. bis 1/2. 9. Uhr, und dauretbis 11 Uhr Mittags — von 1. bis Abends gegen 4. Uhr jnzwischent dieser zeit, wird auch nach Unterricht zum Singen beygebracht. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja die Kinder werden in 3. Klaßen eignetheilt. in die Unterste, Mitleste und Beste, oder 3te Klaß. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Durch die Obersten Schul Herren, oder Examinatorn Von Zürich. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs. Jacob Hotz. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Allhier von Dürnten. |
III.11.d | Wie alt? |
Alter von 61. 1/2. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Söhne — 3. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Sint dem 6ten Aprillen Anno 1753. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Als Gemeinds Genoß hier Gebohren, und Als Junger Knab, zu diesem Beruf beförderet worden |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Da zu dem Schuldienst, auch nach der Sigrist oder Meßmer Diensten verbunden: so ligt mir Ob, nebet der Schul: auch nach der Sigrist Dienst zubesorgen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Da mit Lezterem Martini. sich das Dorf, Tann Mithin 1/3tel von den, zu Allen zeiten Allhero Gehörigen Kinderen, Abgetrent: so besuchen dermahlen diese Schul nicht mehr als |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben? 16. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nein, Von dergleichen Schulstiftungen, ist in unserer Gemeind, nichts Vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ein jedes Kind, das die Winter-Schul besucht und nach nicht Schreibt: hat nach dem bestimmten lohn 16 ß: und so es Schreibt 20 ß. zubezahlen, Von der Sommer Schul aber, sind die Kinder des Lohns befreyt; weil das Kirchen Guth dem Lehn 10. lb. darfür bezalt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] Das Schulhauß ist ein für sich selbst stehendes, zwahr Altes und sehr Baufelliges Gebau: Gehört der Kirch-Gemeind, und wird Von dem Kirchen Guth unterhalten: und auch, für die BrennMatterialien von daher besorget. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Da die Gemeind weder Schul Fond, nach Stiftungen, nach zusamen gelegte Gelter haben so wird der Schullehrer auf nachfolgende weis bezalt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Da die Gemeind weder Schul Fond, nach Stiftungen, nach zusamen gelegte Gelter haben so wird der Schullehrer auf nachfolgende weis bezalt. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Da die Gemeind weder Schul Fond, nach Stiftungen, nach zusamen gelegte Gelter haben so wird der Schullehrer auf nachfolgende weis bezalt. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
NB. Da izt bey Verenderter lage der Dingen, der Kirchen ihre Gefälle, an Kernen, &. Haber. dießmallen nicht Gelieferet worden. |
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Unterschrift |
Dürnten, den 16ten Febr. 1799. Hs. Jacob Hotz. Schulmstr: |