Rans (Transkription Nr. 532)

Schulort: Rans
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 95-96v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Werdenberg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Sevelen
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Sevelen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rans (Niedere Schule, reformiert)

Fragen über den Zustand der Schuolen an iedem orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rans

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein weiller

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehort zu der gemeind Sevelen

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Kirchen in sevelen

I.1.d In welchem Distrikt?

distrikte werdenberg

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

St. ulrich von Rans. 1/2 Stunden Schul Sevelen. 2 Schuolen 1/2 St: Seveller Berg. 1 Stund 1 Schuoll Reffes 1/4. Stund 2 Schuolen Altendorf. 1/2 Stund 1 Schuol Buchs 3/4 Stund. 1 Schuol Stätle 1 Stund 1 Schuol Burger Auw 1/2 St 1 Schuol

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, schriben, und singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Rans wird nur schuole gehalten im weinter von martinus biß merzen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] es sind keine eigentliche Schuolbücher ein geführt, gewohnlich braucht Man den Zürcher Catechisimus

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

wir haben keine sonderbare vorschriften

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

3 St. vor mitag 3. St. nachmitag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die nemlichen vätter der Kinderen wo die Kinder in die schuole schicken und auf gutheissen des Bürger Pfahrer

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Stitten gebürtig in Rans

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

33 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledigen stands

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Ein weinter

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bauren Arbeit

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

meine verrichtungen neben dem Lehramt sind wie natürlich vor Keinem belang

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

nur im winter Knaben. 18. mägdchen 14

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Keine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

der ganze schuolfond für alle 6 schuolen hiesiger gemeind Sevellen jst 2309 gulden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

ist geantwortet und dises ist von den vorfahreren zusammengelegtes. Captal. desen Järlichen Zinse unsere ein Künften ausmachen

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Nein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

es wurden erst dießes Jahr solches eingeführt da man mir mein iärhliches geringes gehalt nur. 8 fl. verbeßert und nun von den Kindern bezahlt werden mus

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Keine

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

oder Nichts

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

ieder schuolmeister sorgt für eine Stube hat er keine eigne so mus er aus so geringer besoldung eine solche selbst meieten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

einzig an geld von vorher Eingefürten Captal, im weinter

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

11 fl. und dan nach die oben angefürten. 8: fl. ist zußammen 19 fl.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

nein

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

nichts

IV.16.B.e Kirchengütern?

nein

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

oben gemeldt.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

nichts

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

das obige sonst nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: