Lotzwil (Transkription Nr. 662)
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- Lotzwil (Niedere Schule, reformiert)
ANTWORTEN; — AUF DIE FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE LOZWYL.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | LOZWYL. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Eine eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Eine eigene Agentschaft. eine eigene Kirchgemeinde, wohin Gutenburg, Rütschelen und Ober- Steckholz kirchspänig — die zwey leztern Gemeinden aber mit eigenen Schulen versehen sind. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Langenthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Jnnerthalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen Häüser 18. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | 1. Gutenburg; ist eine eigene Gemeine, und hat Häüser 9. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | Von der Schule Lozwyl bis; |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | ||[Seite 2] 1. Langenthal 1/2 Stund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Ja. Auch die Tage sind bestimmt, zum singen, schreiben etc. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Buchstabieren, Lesen, Unterscheidungszeichen kennen Auswendig; Schreiben, Rechnen, Singen, und auch empfangen die Kinder Unterricht in der Religion. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Hauptsächlich im Winter; von Anfangs 9bris bis Ende des Merzmonats. Auch im Sommer 4. Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Anfänge der Christlichen Lehre, Heidelberger, Psalmbuch, Festgesangbuch, das neü Testament, und seit 1.tn Januar, lezthin, auch Gellerts Oden. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Neben den Obrigkeitlichen Schulordnungen, ist annoch eine gute Vorschrift vom Bürger Pfarrer |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Vormittag von 8. bis 11. und Nachmittag von 1. bis 3. Uhr |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Der Bürger Pfarrer hat, in Beyseyn der Gemeind- Vorsteher, den Schullehrer in allem examiniert und erwählet, hernach ist der Erwälte vom Oberamtsman bestätigt worden |
III.11.b | Wie heißt er? | Andreas Salomon Herren. |
III.11.c | Wo ist er her? | Von Mühliberg und Schooren. |
III.11.d | Wie alt? | Drey und Vierzig Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Eine Ehefrau; — und einen 20. jährigen Sohn, der schon drey Jahre lang in Mühliberg Lehrer ist. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Siebenzehen Jahre. Hier 15., und in Jeüß bey Murten 2. Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Zu Langenthal. — Trexlen, Seßelmachen und Schreiber |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Offentliche Leichenreden halten. Und nun |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Cirka 175. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben 96. Mädchen 79. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Knaben 79. Mädchen 69. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | kr. 210. — Davon kr. 110. für Schulbücher für die Kinder bestimmt sind, und aus dem Zins angeschaft werden müßen; |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Sie sind in 4. Cap. hinter Partikularen am Zins. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | die übrigen kr. 100. sind, zur Sicherheit im Allmosengut; der Zins wird an fleißige dürftige Kinder verwendet, davon hat der Lehrer 20., der Allmosner 7. bz. 2. xr. Alles aus Befehl des Stifters. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Jährlich wird aus der Gemeindkaße, am Schulexamen, einiches Geld unter die Kinder vertheilt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Jst neü. Mit angenehmer Wohnung, für den Lehrer, versehen. Die Schulstube ist um die Hälfte zu klein. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | die Gemeind. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | Jn Geld und Getreide. Holz, genugsam, aber nicht als Besoldung; Weil der Lehrer es machen und führen muß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | Holz, aus gemeinem Wald. Geld — aus der Gemeindkaße — Kirchengut — Schulfund — und Haushaltungen; das Getreid von Partikularen, per 12. Jucharten 1. Määs Korn. (Circa 60. Määs) |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | 20. bz. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | kr. 15. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | 88. bz. — Thut kr. 19. 8. bz. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | Von Circa 143. Haushaltungen a 4. und 10. a 2 bz. Thut kr. 23. 17. bz. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | Ein klein Krautgärtlein, 1/8 Jucharten Beünden und ohngefehr 3/4 Jucharten Moos (Gemeines Land). |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ANMERKUNGEN. | |
Unterschrift | Lozwyl den 7.ten Merz 1799. Andreas Salomon Herren Schulmeister. |