Frauenfeld (Transkription Nr. 680)

Schulort: Frauenfeld
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 80-81v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799: Frauenfeld
Kirchgemeinde 1799: Frauenfeld
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Frauenfeld
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Frauenfeld (Niedere Schule, Mädchenschule, reformiert)

20.02.1799

FREYHEIT. GLEICHHEIT. BEANTWORTUNG der FRAGEN über den ZUSTAND der SCHULEN. etc. etc.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Frauenfeld.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Hauptort.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Eigne Kirche und einen eignen Agenten.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem District Frauenfeld.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Thurgaü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

War von jeher gebraüchlich, daß Kinder aus einigen, 1/2 Viertelstund entfernten Orten die hiesige Schule besuchen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Alle gleich entfernt: als: Wüsthaüsli, ein Weiler, woher 4 Kinder — Brodegg, ein Hof, von wo 2 Kinder — und Vorder-Espi, ein Hof, von da 1. Kind die hiesige Mädchen-Schule besuchen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Langdorf, nächst bey Frauenfeld — NiederHerten, 1/2 Stund entfernt — Bühl, 1/2 Stund — Kurzdorf, 1/2 Viertelstund — Straß, 3/4 Stund — Horgenbach, Gachnang, Gerlikon, Mazingen, Stettfurt, Thundorf und Wellhausen sind jedes, 1 Stund von hier entfernt.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Anfangsgründe in der Religion. — Tägliche Verrichtungen in der Schule sind sonst — das A, B, C lernen, — Buchstabiren — Lesen des Gedrukten und Geschriebenen — Calligraphie und Ortographie — Briefe schreiben — Rechnen, und was immer, ohne Hinderniß, dazu beyträgt, das Nothwendigste kennen zu lernen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Durch das ganze Jahr.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Zum A.B.C lernen, das gewöhnliche Namenbüchlein von Zürich, und so stuffenweise zum Buchstabiren und Lesen, der kleine und grosse Katechismus, der sogenannte Psalter, das neüe Testament und das Leben Jesu von Federsen. Jm Rechnen bediene ich mich der faßlichsten und besten Rechenbücher, die ich immer ausfündig machen kann. Übungen des Gedächtnißes waren bis dahin die beyden Katechismi, und das Wasersche Schulbuch. Was übrigens an Schulbüchern mangelt, erseze ich, so viel ich kann, selbst, indem ich zur nüzlichen Unterhaltung meiner Schülerinnen von Zeit zu Zeit Gebrauch von meinen eignen Büchern mache, die ich mir zu diesem Endzwek nach und nach anschaffe.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach der bekannten Basler-Handschrift wird den Kindern durch selbst gemachte Vorschriften das Schreiben beygebracht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

5 Stunden. Vormittags von 8-11 Uhr.
Nachmittags von 1-3 Uhr.
Die beyden Nachmittage Donnerstag und Samstag sind Ferien.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, in 3 Klaßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der ehmalige hiesige kleine und grosse Evangelische Rath; durch die Wahl, nach einer vorhergegangenen Prüfung der Fähigkeiten der Competenten von den beyden Pfarrern und einigen Rathsgliedern, die bis dahin die Schul-Commission bildeten.

III.11.b Wie heißt er?

Daniel Kappeler

III.11.c Wo ist er her?

Ein geborner Bürger von Frauenfeld.

III.11.d Wie alt?

25 Jahr, 8 Wochen. Geboren den 26. Xbre 1773.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Dato noch unverheyrathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

2. Jahre, 10 Wochen: seit Anfang Decembris 1796.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Von früher Jugend an zum Studiren gewidmet an meinem Vaterorte bis zum 20 sten Jahre zum Schullehrer unterrichtet, hierauf zur Fortsezung meiner Studien nach Zürich geschikt, wo ich 1. Jahr ||[Seite 3] in Pension war, und Unterricht genoß. Nach Verlauf dieses Jahrs bekam ich eine HauslehrerStelle im Hauptort Glarus, wo ich 2 Jahre blieb, bis ich an meine jezige Stelle gelangte.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine; da ich mich ganz der Erziehung ge wiedmet, und also die Stunden neben der Schule gröstentheils für die Schule selbst anwende, und auch Nebenstunden oder Lectionen in der französischen Sprache ertheile.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

42-45 Mädchen, durch's ganze Jahr.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

Jst mir unbekannt.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus bemeltem Fond.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Mit dem Kirchengut.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein neües Haus von mittlerer Größe, wurde für eine der beyden hiesigen deütschen Schulen erbauet.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Hat eine Schulstube, und auch Wohnung für den Lehrer; dermalen aber ist der Plaz für meine Schule allzu eingeschränkt und nachtheilig; da neben einer Parthey Hausleüte, sich seit etwas mehr als 1 Jahr noch die lateinische Schule in diesem Schulhause befindet, und ich meine Schule in der für den Lehrer bestimmten Wohnstube halten muß. etc.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

War bisher mit solchen Wohnungen obigem Fond übertragen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Alles an Geld.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 4] Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Etwas Weniges von Landkindern; wöchentlich 2 xr. von jedem.

IV.16.B.c Stiftungen?

Mit dem Fond vermischt.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Nichts.

IV.16.B.e Kirchengütern?

Gemein mit dem Fond.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Kein Flek.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus dem Kirchen- und Schulfond fließt das ganze Schul-Einkommen à 300 fl. nemmlich fl. 75 - pro Quartal.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Da nun die neüe Ordnung der Dinge in Helvetien auch in den Schulen neüe Wirkungskreise hervorbringt, so wird mir jede Anweisung und Aufmunterung dazu sehr willkommen und erwünscht seyn, da nicht nur das männliche, sondern auch das weibliche Geschlecht bürgerliche Pflichten zu erfüllen hat. Als guter Bürger werde ich trachten, dem Wunsch der Vorgesezten in Kirchen und Schulen gemäß, in meinem einzigen Beruf für meine Schule thätig und nüzlich zu seyn.

Unterschrift

REPUBLIKANISCHER GRUSS und FREÜNDSCHAFT. Daniel Kappeler Lehrer der hiesligen Töchtern-Schule Frauenfeld den 20 Febr 1799.

Zitierempfehlung: