Altnau (Transkription Nr. 785)
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- Altnau, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)
- Altnau, Obere Schule (Niedere Schule, Singschule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Altnau, Obere Schule (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Altnau, Obere Schule (Niedere Schule, Knabenschule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
26.02.1799
BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
ALTNAU, WO ZWO EVANGELISCH REFORMIRTE SCHULEN, EINE OBERE, UND EINE UNTERE, sich befinden, ist |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Großes Dorf, wozu keine Weiler noch Höfe gehören, und |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Das Hauptort der Kirchen-Gemeine ALTNAU, welche noch vier Äußere Dörfer in sich schließt. Nemlich Landschlacht, Heerenhof, Zuben, u: Schönenbaumgarten, von denen jedes seine eigene Schule hat. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Das Dorf Altnau macht eine eigne Agentschaft aus, |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jn dem Distrikt Gottlieben, |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Des KANTONS THURGÄU. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Schulwohnung ist Mitten in dem Dorf, und das Äußerste Haus eine halbe viertel Stunde davon entfernt, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die diesem Dorfe benachbarten Schulen sind, |
I.4.a | Ihre Namen. |
Forderst die in der Kirchen-Gemeine ligenden, zu Landschlacht, 1/2. Stunde, zu Heerenhof 1 1/2. viertel, zu Zuben 1. viertel, und zu Schönenbaumgarten 1/2. Stunde, die Schul Filial Jllighausen Eine Stunde von Altnau entlegenen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Demnach außert unsrer Kirchen-Gemeine, ist die Schule zu Scherzingen 1/4. Stunde von der zu Landschlacht, Heerenhof ohngefehr 300. Schritte von der zu Langen Rikenbach, die Schule zu Zuben Und Schönenbaumgarten 1/2. Stunde von der zu Jllighausen. Und die zu Altnau von der zu Güttingen 1/2. Stund weit Entfernt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] ES WIRD GELEHRT |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Tägliche Schul wird von anfang des Novembers bis 1. ten May gehalten daß heißt die Winterschule, mit dem 1. ten May gehet die SommerSchule an, und dauert bis zur Ernde. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind in der Obern Tagschul eingeführt zum lehrnen lesen, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Mit den vorschriften wird es so gehalten, denen anfängern im Schreiben, wirdmit einem Bleystift vorgezeichnet, wie sie den Buchstaben mit der Feder ziehen sollen, wann sie alsdann die kenntlichkeit davon haben, so werden ihnen Biblische Sprüche, oder aus den Psalmen u. Liedern vorgeschrieben, hernach müßen sie dieß u. jennes Nüzliche auswendig Schreiben lehrnen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Tägliche Sommer und Winterschul dauret Täglich 6. Stunden, 3 vormittag und 3. Nachmittag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klaßen getheilt, und müßen solche beysammen Sizen, so die gleiche Lezgen lehrnen, so es jmmer der Blaz der Schulstuben erlaubt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 4] Der Schulmeister ist bisher auf folgende Weise bestelt worden, Wann ein Schuldienst Vacant worden (so hat der Hr: Pfarrer Nebst Einem Einem Ausschuß von 30. Männer) diejennigen so sich um den Schuldienst angemeldet haben, in allen Nöthigen Wißenschaften Examiniert. und als dann die so die Fähigkeiten dazu haben, Drey in die Wahl genohmen und der Gemeine vorgestelt, welcher dann die Meisten Stimmen bekamm ist zum Schulmeister ernannt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der Dießmahlige Schulmeister der Obern Schul war Johannes Nägelin, |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er ist aus der Gemeine Altnau. |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist 60. Jahre Alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat Weib u. Kinder 3. Söhne u: 4. Töchtern, von denen der Älteste Sohn Schulmeister ist in der Untern Schul. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist 34. Jahre lehrer in der Obern Schul. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jn seinen Jugendlichen Jahren hat er seinen sel: vater (der auch Schullehrer war) geholfen in seiner Schul-Arbeit, und neben derselben die Küffer Profession von ihme erlehrnet, nach demselbigen in die Frömde gereiset, nach verfluß 6. Jahren ist er nach Hause berufen worden, und mit 128. sage EIN HUNDERT, ACHT UND ZWANZIG Stimmen zum Oberschulmeister erwehlt. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben seinem Lehramte, wann die Schulgeschäfte beendigt, Arbeitet Er Sommers zeit auf seinem Handwerk u: andern geschäften, damit er sich und seine Haushaltung mit Gott u: Ehren durchbringen könne. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder besuchen überhaupt die Schule, |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 5] Ein Doppelter vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
1. Der besondere bestuhnde Sub. 1. ten May: 1797 in Summa 1686 fl. 57 1/4. xr. Capital. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Das besondere hat seinen Ursprung zudanken einem Freywilligen Geld zusammenschuß der Bürger des Dorfs Altnau zu ankauffung Eines Schulhauses, und zur Schulmeister besoldung, welches von Zeit zu Zeit durch Legata geäuffnet worden ist. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Der gemeinschaftliche ist ganz aus dem Armen- oder so genannten Steur-Gut genohmen, und noch jmmer mit demselben vereinigt. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
SCHULGELD, ist eingeführt für die Sommerschul, wie schon gemeldet, wochentlich bezahlt ein Schüler 3. xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
SCHULHAUS, worin beyde Schulmeister sollen wohnen, deren jeder seine Schulstube, 2. Kamern, 1. Küchi, und ein kleines Kellerli hat, |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst Alt und sehr Baufällig, so daß beynahe jmmermehr daran muß geflikt werden, als die zinse der Capitalien Tragen mögen, |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Nebst Wohnung 63. fl. an Geld. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
||[Seite 6] Für die Tag- und Nachtschul im Winter 53 fl. NB: aus diesem Geld muß er aber nebst dem Unterschulmeister, die Kerzen so bey 24 lb. gebraucht werden, samt 15. Kerzenstölen und abbrechen für die Nachtschul, ohnentgeltlich anschaffen, |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
an Schulgeldern im Sommer, so die Schul 9. bis 10 Wochen dauert 15 fl. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
an Ligenden Gründen, ein kleines Krautgärtlein, Für beyde Schulmeister. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
I. ANMERKUNG, Jm Winter zu Nachts wann die Singschul nicht ist, gibt der Oberschulmeister noch einigen Knaben Privat Unterricht. Jm lesen geschriebnen Schriften, im Rechnen und Schreiben, |
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Unterschrift |
||[Seite 7] BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN. ALTNAU DEN 26. TEN FEBR. 1799. |