Koppigen (Transkription Nr. 862)
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- Koppigen (Niedere Schule, reformiert)
08.03.1799
ANTWORT:
Auf die von dem Bürger Minister der Künsten und Wißenschaftten, (angelangten FRAGEN )
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
KOPPIGEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf: |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst mit ST: NIKLAUS und OESCHBERG vereiniget, und macht eine eigene Gemeind: |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
HAUPTORT der Kichgemeind, (und Agentschafft:) |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
District WANGEN: |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton BERN. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Auf den Umkreiß von 1/4 Stund liegen HÄÜSER. 70. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
||[Seite 2] a. KOPPIGEN, um das Schulhaus herum schikt. Anzahl KINDER 119. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Entfernung, auf 1/2 Stund, und 1ne Stund der benachbahrten Schulen im Umkreise: |
I.4.a | Ihre Namen. |
a. Oesch, in der Kirchgemeind Kirchberg 1/2 Stund. Und auf 1ne Stund mehr oder weniger, vom Morgen an: |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt, ABC, Buchstabieren, Lesen, Auswendiglehren, Vocal Music, Schreiben, Rechnen, und alle Mittwoch und Samstag vormittags Unterweisung in der Religion. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden Winter und Sommerszeit gehalten: im Winter vom 1ten Nov. bis aus gehends Martis: und im Sommer, alle Wochen ein Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind eingeführt: das gewohnte Berner ABC buch, der Heidelberger Catechismos, das neüe Testament, das Hübnerische Historienbuch, und das Stapferische Psalmenbuch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 4] VORSCHRIFTEN, sind eingeführt, den Classen. nach: 1te Buchstaben, 2te Curent, 3te CANZLEI und 4te alle Wochen 2 Stund Thema. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul dauret Morgens von 8 bis 11 Uhr; Abends von 1 bis 1/2 4 Ur. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Classen eingetheilt: 1te Abc, 2te Buchstabieren, 3te Lesen, 4te Auswendiglehren, (die 3te und 4te Zum Schreiben und Singen) und die aeltisten Rechnen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schullehrer sind bisher bestellt worden, durch den Herrn Pfarrer, und Vorgesezten Hiesigen Orths die die vacante Schule ausgeschrieben, ein Examen gehalten, und den tüchtigsten Pratendent auserlesen und denselben zur Bestätigund dem Herrn Ammtmann vorgestellt |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jakob Kräüchj: |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Bäriswyll, Kirchgemeind Hindelbank. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt Jahr 39. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Familien, nebst einer Frauen Kinder 6. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schullehrer Jahr 18. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu Bäriswyll Jahr 4, — zu Laupen Jahr 6 — zu Lyßach bey Burgdorf Jahr 4 — zu Roggwyll Jahr 3 — und Hier das 1te Jahr. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 5] Neben dem Lehrammt, hat er jezt noch andre Verrichtungen: im Winter muß er alle Sontag im Schulhause Kinderlehr halten, das ganze Jahr hindurch alle Sonn und Feyertage — in der Kirchen die Psalmen zeichnen- und Vorsingen: auch an den Heiligen Feyertagen Lesen; Und in der ganzen Kirchgemeind — so wohl bey Haus da die Leichen sich befinden — als auch in der Kichen die LeichenGebether halten. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Diesen Winter Knaben. 74. Mädchen. 70. Schreibkinder 55. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Nota: Sommerschul habe ich Hiesigen Orths — noch keine gehalten (weil ich erst im Weinmonat lezten Jahrs auf Hiesige Schule gekommen bin), und da die Privat-Lehrer — nur für den Winter bestellt: So werden vermuthlich alle Kinder, aus den Hieher gehörigen Gemeinden meine Schule besuchen sollen: |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 6] Dergleichen ist keines vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Nichts. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Seine Einkünffte fließen aus den Baursrechtsamen und den Taunern, der ganzen Kirchgemeind: welche particular enthoben wird. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Das Kirchenguth, bezahlt das Vorsinger und Lesegeldt |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeldt: bezahlt das Kirchenguth, den Classen nach, ohngefährd kr. 14. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Deßen Zustand ist vast neu: |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist eine lustige Schulstuben da — die auch gross ist: jedoch wenn die Hieher gehörige Schulkinder sich alle Einfunden, so hätten sie nicht Plaz: Es ist auch auf der Schulstuben eine Wohnung und unter der Schulstuben Bestallung und Keller |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Der Lehrer bewohnt das Schulhaus — und hat kein ueberflüßigen Plaz: — erhällt deßwegen keinen Hauszins. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für das Schulhaus sorget die Kichgemeind — und erhält es im Baulichem stand — und das Kirchengut bezahlt die Kösten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geldt und Getreid und Holz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Ein theil des Geldts, bezahlen die Tauner per Tauner bz. 3 1/2. Das ||[Seite 7] Das Getreid: richten die Bauren aus, und giebt per Rechtsame an Korn Mäs 2, und an Roggen Mäs 1. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Berechnung des Schuleinkommens |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Schulgeldtern nichts. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Stifftungen nichts. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Gemeindskaßen nichts. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Kirchenguth, Vorsingen und Lesegeldt. Francen 15. bz. 5. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Zusammengelegten Geldtern der Taunern Francen 28. bz. 3. xr. 2. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
an liegenden Gründen, mit dem kleinen Gärtlein beym Schulhaus 1/8. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Fondt, (Capitalien) nichts. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Geben in Koppigen am 8ten Merz 1799. Von |