Fischingen (Transkription Nr. 892)

Schulort: Fischingen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 391-392
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Fischingen
Kirchgemeinde 1799: Fischingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Abts von Fischingen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Fischingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Fischingen (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Antworten Über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Fischingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Die Pfarre Fischingen ist eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Deßgleichen auch eine eigne Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt Tobel.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Thurgaü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Bezirk unsrer Schule hat Jnnerhalb der nächsten Viertelstund 7 Häuser, und dieß Ort heißt Buewil ; Jnnerhalb der 2ten Viertelstund ein Weiler, Buemberg genannt, und zum Kanton Säntis gehörig; Jtem einen Hof, Ernstall genannt, ebenfalls im Kanton Säntis gelegen.
Die Murg, 4 Häuser; 3. der Wind, 3 Häuser von denen 2 im Kanton Säntis gelegen. Die Namen unsers Schulbezirks sind oben schon angemerkt: nämlich a. Buewil , ein Viertelstunde vom Schulorte entfernt, und lifert.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Gegen Morgen Kirchberg und Gäwil, entfernt 1 Stund gegen Mittag Mühlrüthe und Auw, ersteres 1 Stund das 2te 1/2 Stund ||[Seite 2] gegen Abend Tusnang — entfernt 1/2 Stund gegen Mitternacht Oberwangen entfernt 1/2 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a. Die Buchstaben kennen. b. Buchstabiren. c. Syllabiren. d. Lesen. e. Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen Werden nur im Winter gehalten und zwar 20 Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher: die St: Gallischen Normal büchlein, samt dem Religions büchgen und Katechismus.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Zum Schreiben werden gestochene Vorschriften gebraucht, und mit diesen nach der Normal stufenweise verfahren.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 5 Stunde, 3 vor 2 Nachmittags.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen getheilet, so viel es immer verschiedene verhältniße gestattete.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Dieser ist bis dahin von der Gemeine bestellt, und gewählet worden.

III.11.b Wie heißt er?

Niklaus Kappeler.

III.11.c Wo ist er her?

Von Fischingen.

III.11.d Wie alt?

48 Jahre alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Familie, aber keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] Er versiehet die Schule schon 12 Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war immer in Fischingen, und besorgte seine häüslichen Geschäfte.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt hat er nicht zu verwalten, als sein Haus und Gut.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

80 Wo von 45 Knaben und 35 Mägden.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein solcher vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

300 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von Privatbürgern des Ortes durch die Bemühungen der Pfarrern zusamengetragen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein, er ist vom Kirchen- und Armengut ganz abgesöndert.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wie Numero Wo von der Zins p 15 fl. nebst 5 fl. aus dem Gemeindseckel, und 15 fl. die das Kloster jahrlich freywillig dazu steüerte, den ordentlichen Schullohn des Schulmeisters ausmacht.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keines, sondern der Schullehrer muß das seinige dazu geben.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein geräümiges

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Und Wohl gebautes Haus.Schulhaus ist keines, sondern der Schullehrer muß das seinige dazu geben.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Einkomen: wie oben Numero 14 aussert diesem hat der Schulmeister nichts bestimtes. und folglich sind die überigen Fragen schon beantwortet.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Bemerkung: Jn unsern katolischen Gemeinden haben sich bis dahin die Religions unterweisungen mit dem Schulunterrichte unzertrenlich gepaaret, Weil man glaubte, daß lokal und Personal Verhältniße mit der Bildung des Bürgers auf eine leichte und unvermerkliche Weise auch die Bildung des Christen vereinige.

Unterschrift

Zitierempfehlung: