Hauptwil (Transkription Nr. 90)

Schulort: Hauptwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 303-303v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Bischofszell
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bischofszell
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs und eines einzelnen weltlichen Gerichtsherrn)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Hauptwil-Gottshaus
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

27.02.1799

Haubtweil Reformiert.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hauptwill den 27 Febr: 1799 Johannes Schmidhauser

Fliesstextantworten
Gesamt

Hauptweil, ein Flecken, ligt im Distrikt Bischofzell, dahin Pfärrig und gehört zu dem Canton Thurgaü.
Die Schule daselbst, ist eigentlich, für den Ort bestimt; Jndeßen werden von nägst um liegenden höffen, Frey herten, Ruggleshub, Schlat, Langendannen Sonnenthal, Niedermühle Räsenberg und so ferner, wenn diese die herrschaft darum ersuchen, Kinder auch Catholischer Religion, in die Schule aufgenommen, und diese genießen sodan ohne entgelt, die gleichen Vortheil wie die Kinder des Orts
Entfernte Schulen sind um unsern Ort, Gottshaus eine Stund, Waldkirch 1/2 Stund, Beüren eine Stund, Bischoffzell eine halbe Stund von uns entlegen.
Jn der Schule wird gelehrt, Lesen, getruckt und geschriebenes, Schreiben, Rechnen, am Mitwoch, in der Reppenthier Schul, und Samstag in der Unterweisung, wird den Kindern auch Religions Unterricht ertheilt.
Die Schule wird außert der Ernd, ohnunterbrochen das ganze Jahr gehalten. Die Kinder sind in 3 Classen getheilt. Erste Class , Buchstabieren und Lesen Osterwalds Testament. Zweyte Class Buchstabieren und Lesen, dermahlen Armbrusters Erzählungen, zur bildung des herzens und Geistes für Kinder. Dritte Class Buchstabieren und Lesen, besonders für sie getruckte Lehrsprüche. Auswendig lernen die Kinder, den kleinen und großen Zürcher Cathechismus und das hier eingeführte Schulbüchle. Die Schule besuchen, nachdem die Jahrs Zeit, 30. 40. 45. höchstens 50 Kinder.
Vorschriften werden gezogen aus Gellerts Liedern, Lehrreichen Erzählungen und Sirachs Sitten-Sprüchen.
Die Tag Schul, fangt Morgen um 8 Uhr an, und wehret bis Eilf Uhr, Nachmittag, fangt um 12 Uhr an und dauret bis Abend um 3 Uhr, die Nacht schulen fangen Abend um 5 Uhr an und dauren bis 7 Uhr, am Montag wird gelesen, Dienstag Sing schul, Mitwoch wird geschrieben, Donstag vacant Freytag Reppentier Schule, Samstag nacht vacant .
Das Schul hauß ist Anno 1772 von der herrschaft neü erbaut, und bis anhin von derselben unterhalten worden, ist aber nur eine Gelegenheit für die Schule, und keine herberg dabey.
||[Seite 2] Den Schul lehrer, bestellt die herrschaft des Orts, der dermahlige heißt, Johannes Schmidhauser, ein gebohrner Thurgaüer, nächsten Juny legt er das 71 Jahr zurück, seine Frau ist ebenfahls so Alt, und haben keine Kinder mehr, er ist von Anno 1748 ohn unterbrochen, also 51 Jahr, Schul lehrer des Orts, vorher ein Taglöhner.
Einkommenn des Schul meisters; — Es werden ihm von der herrschaft alle Quartal, vor Tag schul und in kürzeren Tagen vor 20 Wochen Nachtschul fl. 30 , 1/4 — folglich durchs ganze Jahr fl. 123 — bezahlt, und fl. 15 — vor haus zins vergütet
Schulgeld ist keines eingeführt. — Die Kinder sind ohne unterscheid gänzlich frey; das Holz zum Feüren und die Lichter zur Nachtschule, bezahlt ebenfalls die herrschaft.

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