Hemberg, Harzenmoos, Mistelegg (Transkription Nr. 1183)
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- Hemberg (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Hemberg (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Harzenmoos (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Mistelegg (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung der Fragen das Schulwesen in der protestantischen Gemeind Hemberg belangende.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist in diser Gemeind an dreyen Orten eine Schul. als 1. Bey der Kirchen. 2. in einem Fleken Harzenmooß und drittes in einem anderen Fleken Mistellegg genant. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Alle dise Fleken gehören gedachter maaßen zur Kirchen-Gemeind und Agentschaft Hemberg. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jm District Liechtensteig. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jm Canton Säntis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Haüser, nemlichen desjenigen Schulbezirks, der zur Schul bey der Kirchen gehöret. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
||[Seite 3] Jn der Gemeind Hemberg sind keine Dörfer von Belang, sonder die Haüser sind zerstreüet. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Zu der Schul bey der Kirchen thun folgende Gegenden gehören. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Zu der Schul bey der Kirchen könnten kommen 60. bis 64. Kinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die Schul im Harzenmooß ist 3. leichte Viertelstund von der Kirchen entfernet |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 5] Buchstabieren, lesen, singen, schreiben. auch etwas rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Wegen vilem Schnee, kaltem Nordwind und Kürze der Tagen könten im Winter ohnmöglich Haubtschuhlen gehalten werden. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Ein Nammenbüchlin, die Zürcherischen Frag stüklin. großer Zürcher-Ckatecismus, Büchlin von verschiedener Art |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Es wird den Kinderen zu Vorschriften vorgeleget, das eintemahl etwas aus der heiligen Schrift, ein andersmahl etwas von Geschichten, ein drittes mahl etwas nach eigenem Belieben des Schullehrers. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul dauret für den ganzen Tag 5. Stunden lang. Wird mehrentheils mit einem Gebätt angefangen und auch mit Schulgebättlinnen beschloßen. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Jn keine Classen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer wurde bis anhin von Pfarrer und Vorgesezten bestelt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 6] Der bey der Schul zur Kirchen, war Johannes schweizer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Der erste aus der Gemeind Peterzell |
III.11.d | Wie alt? |
Der 1. ohngefehr 38. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Der erste hat 1. Kind. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Alle drey, 3. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Der erste ist ursprünglich aus der Gemeind Degerschen. dißmahlen aber ausert der Schulhaltung in der Gemeind Peterzell. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 7] Alle drey verstehen auch die Baumwollen Wäberey. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Wie vil Kinder überhaubt die Schul besuchen, kan eigentlich nicht bestimt gesagt werden, in allen 3. Schulen könnten sich zusamenhaft 70. Knaben und 60. Töchterlin einfinden. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Wie vil Kinder überhaubt die Schul besuchen, kan eigentlich nicht bestimt gesagt werden, in allen 3. Schulen könnten sich zusamenhaft 70. Knaben und 60. Töchterlin einfinden. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
keine. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nichts dergleichen. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
über diß. kan nichts bemerket werden. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die Elteren oder Waysen-Besorger, bezahlen wochentlich von einem Kind 8. xr. am End der Schul auch etwas Trinkgeldt. Für die armen Kinder wird der Schullohn. samt einichen Schulbücheren aus demjenigen Geldt bezahlt. welches bey den heiligen Communionen von der Gemeind wird zusamen gelegt. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jst kein bestimtes. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Keines. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Ein vermöglicher Haußvater hat bis anhin eine Schulstuben dem Schullehrer gratis eingeraumet. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Der Schullehrer zeücht zum Lohn von Niemand nichts, als von den Elteren und für die Armen, von dem Verwalter des CommunionsGelds. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 8] Besondere Anmerkungen weiß Jch keine beyzufüegen. |
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Unterschrift |