Baden (Transkription Nr. 2268)

Schulort: Baden
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 262-263v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Baden
Agentschaft 1799: Baden
Kirchgemeinde 1799: Baden
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Baden
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Baden (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort, wo die öffentliche deutsche Schule ist, heißt Baden, ist eine Stadt, eigne Gemeine und Kirchengemeine, der Hauptort des Distrikts und Kantons Baden.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Schulbezirke außer der Stadt einzeln gelegene Häuser sind in der Entfernung Einer 1/4 Stunde 9; Einer 1/2 Stunde 43

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulbezirke gehören die großen Bäder, und die Gemeine Ennetbaden, oder die kleinen Bäder; diese zählen 43: jene 19 Häuser.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Beyde Orte sind Eine 1/4 Stunde davon entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Vom Erstern besuchen die Schule 5; vom zweyten 27 Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten Dorfschulen sind

I.4.a Ihre Namen.

Wettingen, Würrenlos, Rordorf, Fislispach, Birmistorf, Rüti, Gebistorf, Erendingen, Siegenthal; alle im Distrikt Baden gelegen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Erste ist Eine 1/2 Stunde, die Letzte 3/4 Stunde; die übrigen ohngefähr Eine Stunde von Baden entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: Buchstabenkennen, Buchstabiren, Lesen, deutsch und lateinisch Schönschreiben, Rechtschreiben, Rechnen, Schriftliche Aufsätze als Conto, Briefe und Christenlehre und biblische Geschichte.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr gehalten, mit Ausnahme der Herbstvakanz, welche vom 9ten Herbstmonath bis 20 Weinmonath dauert.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Alle Schulbücher, welche für die Normalschule zu St. Urban bestimmt, und zu Luzern gedruckt sind, werden gebraucht, den Katechismus ausgenommen, statt dessen der große konstanzer Katechismus eingeführt ist.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nebst dem, daß der Lehrer bey Uebernahme der Schule, zu den alten, schon ein Jahrhundert dauernden Schulregeln gewiesen wurde, waren nah besondere Vorschriften hinzugefügt, denen nachzuleben der Lehrer unter Aufsicht des Pfarrers und 4 Schulvisitatoren, welche alle Quartal die Schule besuchten, gehalten wurde.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6 Stunden, 3 Vor- und 3 Nachmittag; den Dienstag und Donerstag Nachmittag ausgenommen, wo keine Schule besucht wird.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schüler sind in 3 Klassen eingetheilt. Jn der Ersten wird das Buchstabenkennen, Buchstabiren, Lesen, deutsch und lateinisch Schönschreiben, die Anfangsgründe der Rechenkunst und der erste Theil des Katechismus gelehrt. Jn der Zweyten die Rechtschreibung, das Rechnen in den 4 Arten gleicher Größen, der zweyte Theil des Katechismus und die biblische Geschichte; Jn der Dritten schriftliche Aufsätze, Briefe, Conto & die 4 Rechnungsarten in ungleichen Größen, der dritte Theil des Katechismus und die Fortsetzung der biblischen Geschichte.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schullehrer Ludwig Surer, aus der Gemeine Baden, 36 Jahr alt, Weltpriester wurde von der vorigen Ortsobrigkeit durch Mehrheit der Stimmen für die deutsche Knabenschule gewählt. Ehe er diese übernahm, wurde ihm im Hornung 1795 die Mädchenschule, welche den Klosterfrauen entzogen wurde, übergeben. Jm Weinmonath des nämlichen Jahr kam die Vereinigung der Mädchen- mit der Knabenschule zu Stande, welcher obiger Lehrer seither vorsteht.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 2] Der Schullehrer Ludwig Surer, aus der Gemeine Baden, 36 Jahr alt, Weltpriester wurde von der vorigen Ortsobrigkeit durch Mehrheit der Stimmen für die deutsche Knabenschule gewählt. Ehe er diese übernahm, wurde ihm im Hornung 1795 die Mädchenschule, welche den Klosterfrauen entzogen wurde, übergeben. Jm Weinmonath des nämlichen Jahr kam die Vereinigung der Mädchen- mit der Knabenschule zu Stande, welcher obiger Lehrer seither vorsteht.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war er 9 Jahre zu Bellikon, einem Dorfe im Distrikt Brengarten, in der Kirchengemeine Rodorf, 2 Stunden von Baden gelegen, wo er sich theils mit der Seelsorge; theils mit der Unterweisung der Kinder aus den benachbarten Dörfern beschäftigte.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst dem Lehramte hat er die Pflicht bald einzeln, bald mit den 2 lateinischen Schullehrern zugleich, die Schüler in die Kirche zu begleiten, und dort dem Choral- und Figuralgesange abzuwarten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, welche wirklich die Schule besuchen, sind an der Zahl 110.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 54. Mädchen 56.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben ohngefähr 40 Mädchen ohngefähr 35
NB Die im Sommer ausbleibenden Kinder, besonders die aus der Gemeine Ennetbaden, werden von ihren Aeltern zum Feldbau und Rebenarbeiten angezogen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Laut den Berichten der Gemeinverwalter ist kein eigentlicher Schulfond vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes Schulkind soll jedes Quartal 6 zß. entrichten.

IV.15 Schulhaus.

Das Schulhaus, wo der deutsche Lehrer mit den lateinischen Lehrern Wohnung und gemeinschaftliche Haushaltung hat, wurde

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Unlängst verbessert; doch wider die Kälte nicht hinlänglich gesichert;

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schulstube, aus Mangel des Raums im Schulhause, ist im nächst gelegenen Spital.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeinverwalter sorgen für das Schulhaus und die Schulstube.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Das ganze Einkommen des Lehrers beläuft sich jährlich auf

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Geld 192 fl. 16 zß.; Kernen 20 Mütt; Wein 10 Saum; Holz zum Heizen genug.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Diese Besoldung fließt aus folgenden Quellen:

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Aus dem Spitalzehent 11 1/3 Mtt Kernen; 10 Saum Wein;

IV.16.B.b Schulgeldern?

Von Schulgeldern der Kinder 66 fl.;

IV.16.B.c Stiftungen?

Aus den Grundzinsen des Stiftsamts 5 1/3 Mtt Kernen;
Aus den Grundzinsen des Spendamts 3 1/3 Mtt Kernen;

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Aus der Gemeinkasse oder Seckelamte 26 fl. 16 zß.;

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Das Holz wird aus den Gemeinwaldungen von der Gemeinkammer angeschaft, und durch die Spitalfuhr unentgeldlich zugeführt.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Von den Capitalien des Stiftsamts 100 fl.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] A. Es wird einem jeden unbefangenen Schulkenner aus obigen II und III § leicht einleuchten, daß auch bey der beßten Schuleinrichtung, bey der gewähltesten Lehrart, bey den zweckmäßigsten Vorschriften, bey aller Wachsam- und Thätigkeit des Lehrers doch der zu erwünschende Nutzen nicht ganz erzweckt werden könne; weil
1. Die Anzahl der Schulkinder zu groß, und darum
a. Die gehörige Ruhe und Aufmerksamkeit während des Unterrichts nicht kann beybehalten;
b. Die erforderliche Aufsicht in Rücksicht der Sitten beyderley Geschlechts nicht kann angewendt werden.
2. Die Lehrgegenstände zu vielfältig und zu weitschichtig, und also
a. Weder vollständig können behandelt;
b. Noch gemeinnützig können gemacht werden.
B. Daß in Rücksicht der Gemeine Ennetbaden die Schule betreffend entweder eine andere Einrichtung getroffen; oder eine eigne Schule ihr zugestanden werde, erhellet
1. Die Gemeine zählt bey 40 schulfähige Kinder,
2. Diejenigen, welche von diesen die Schule besuchen, benutzen den Unterricht, (einige wenige ausgenommen) nur 4, höchstens 5 Monathe; denn
a. Die Gemeine beschäftiget sich mit dem Ackerbau und Rebenarbeiten, wozu die Aeltern ihre noch jungen Kinder anziehen.
b. Diese Beschäftigung ist ihr einziges Erwerbmittel, wozu oft die Kinder unentbehrlich sind.
3. Durch das öftere unterbrochene Ausbleiben einzelner Schüler wird der zusammenhangende Unterricht gestört, und die ganze Schule in Unordnung gebracht.
NB Jn Ansehung des A und aus angeführten Gründen wünscht der deutsche Lehrer sehnlichst, daß ihm ein Gehülfe möchte beygesellt werden, welchem entweder die Mädchenschule, oder die Erste Klasse sammtlicher Schulkinder (welche ohngefähr die Hälfte der ganzen Schule ausmachen) übergeben wurde.

Unterschrift

Zitierempfehlung: