Baden (Transkription Nr. 2254)

Schulort: Baden
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 260-261v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Baden
Agentschaft 1799: Baden
Kirchgemeinde 1799: Baden
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Baden
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Baden (Höhere Schule/Lateinschule, Knabenschule, katholisch)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name ist Baden.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Diese macht mit großen Bädern eine eigne Gemeine aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Daselbst ist die Kirchengemeine und Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Districkt Baden.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Baden ist der Hauptort des Cantons.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 19 Häuser, im Umkreise der zweyten 43 Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen der zum Schulbezirke gehörigen Orte sind groß und kleinen Bäder, deren jedes eine Viertelstund vom Schulorte entfernt. Aus kleinen Bädern kommt ein einziger Knab in die Schule, aus großen Bädern keines.
Anmerkung in die lateinischen Schulen {werden} Knaben aus allen Orten aufgenommen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jm Umkreise auf eine Stund befindt sich keine lateinische Schule.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn Principiis werden den Schülern die Regeln der deutschen und lateinischen Rechtschreibung, die Wortforschung, die gemeine und bestimmende Wortfügung, die zerschiedenen Wendungen eines Satzes, die gerundia samt zerschiedenen Regeln als Genera Nominum, Gradus Comparationis adjectivi, et adverbii, praeterita et supina Verborum, und zerschiedene Ausdrückungen des deutschen Bindworts daß erklärt. ||[Seite 2] Ferners wird den Schülern der Unterricht der biblischen Geschichte, Christenlehre, und der fünf Species der Rechen Kunst in homogenen Zahlen beygebracht.
Anmerkung vor der Vereinigung der Knaben mit der Mägchen Schule lag es dem deutschen Lehrer ob die Knaben zur lateinischen Sprach anzuführen, ehemals Halbprincipi genant.
Jn Rudimentis werden die Knaben in Erlernung der Regeln, der Erklärung der Schriftsteller, und Uebersetzung von einer Sprach in die andre unterrichtet. Ferners wird der Unterricht der biblischen Geschichte, Christenlehre, und Rechenkunst durch die fünf Species in heterogenen Zahlen fortgesetzt.
Neben Obigem ist er angehalten das Choralgesang zu geben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter und Sommer gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Jn Principiis sind folgende Bücher eingeführt: Anfängsgründ der deutsch und lateinischen Sprach gedruckt in Solothurn. Die biblische Geschichte. des Schönbergs. Der Constanzer Chatekismus. Das Rechenbüchlein von S: Urban.
Jn Rudimentis die deutsch und lateinische Wirzburger Gramatic. Das lateinische. Muster aus klassischen Schriftstellern für die Wirzburgischen Schulen.
Anmerkung dieses Buch ist nie angeschaft worden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es ist eine Vorschrift vorhanden seit Anno 1699 zu welcher in zerschiedenen Zeiten Abänderungen, und Zusätze gekommen, dieses mußte unter Aufsicht der Visitatoren nachgelebt werden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 3] Drey Stunden vor Mittag, und drey Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Principisten, und Rudimentisten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der innere oder kleine Rath zu Baden. Durch Mehrheit der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Xaverius Surläuli.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von Baden dem Hauporte des Cantons.

III.11.d Wie alt?

42 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist ein Weltpriester.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

12 Jahr, und 7 Monath.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Baden, sein Beruf war umliegenden Pfarrern in Predigten und andern geistlichen Verrichtungen zu dienen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte hat er die Pflicht die Knaben in die Kirche zu begleiten, und dort dem Choralgesang abzuwarten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn Rudimentis sind 4 Knaben.
Jn Principiis sind 7 Knaben.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nach Aussag der Gemeinverwaltungskammer ist kein Schulfond.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nach urraltem Brauch zahlt jeder Knab jedes Quartal dem Lehrer einen Batzen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus ist vor 18 Jahren erbessert worden. Die Gemeine sorgt für das Schulhaus, und dessen Bau.
Anmerkung die Schulstube für Principisten und Rudimentisten ist zu klein, und deßwegen muß der Lehrer samt den Schülern im Sommer vor Hitz schier zerbersten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus ist vor 18 Jahren erbessert worden. Die Gemeine sorgt für das Schulhaus, und dessen Bau.
Anmerkung die Schulstube für Principisten und Rudimentisten ist zu klein, und deßwegen muß der Lehrer samt den Schülern im Sommer vor Hitz schier zerbersten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Geld bezieht er 100 Gl:
Von jedem Schüler jedes Quartal einen Bz.
Auch jedes Quartal 10 Bz.
An Getreid 16 Mütt Kernen.
An Wein 7 Saum. Holz schaft die Gemeine zu.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Stiftamt, Spendamt, und Spitalamt.
Aus dem Stiftamt 16 Mütt Kernen, davon zieht er den dritten Theil, von dem nämlichen Amt 300 Gl. davon zieht er den dritten Theil. Aus dem Spendamt 10 Mütt Kernen, davon zieht er den dritten Theil.
Aus dem Spitalamt 22 Mutt Kernen, davon zieht er den dritten Theil.
Die zehn Bz. in jedem Quartal fließen aus der Gemeine.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Hochachtung. Baden.

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