Luchsingen (Transkription Nr. 438)

Schulort Luchsingen
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 201-202v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Schwanden
Agentschaft 1799: Luchsingen
Kirchgemeinde 1799: Luchsingen
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: Glarus
Gemeinde 2015: Glarus Süd
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Luchsingen (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN über den Zustand der Schulen an jedem Ort pflichtmässig beantwortet von Joh: Heinrich Zwingli als dermahligen Pfarrer & Schullehrer d ref. Gemeind Luchsingen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

LUCHSINGEN

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörfgen von ca. 40 Haüseren

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Agentschaft Luchsingen, Adlenbach Leüggelbach.

I.1.dIn welchem Distrikt?

District Schwanden

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Cant: Glarus.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die entferntesten eine kleine 1/4 Stund.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Luchsingen, Adlenbach, Leüggelbach Adlenbach liegt allernächst bey Luchsingen ist von diesem nur durch einen Bach getrennt — Leüggelbach eine kl. 1/4 Stund. Von diesen 2 dörfgen aber gehören nur wenigere Haüser hieher zur Kirch u: Schul: die mehren v. Adlenb. sind auf Betttschwand, die v. Leüggelb. auf Schwanden Kirch- u. Schulghörig. Von Adlenb. kommen gemeinigl. 6-8. von Leüggelb. 12-14 hieher zur Schul.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Auf 1 Stunde im Umkreis liegen um L. herum 5 Schulen
Niedfurren, Schwenden, Haslen Häzingen, Enttschwand —

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Niedfurren von Luchs: u: Schwand, 1/2. St. Schwden v. Luchs. 1 St. Haslen v. Schwad. u: Luchs 1/2 St. Häzingen v. Schwd. 1. St. v. Luchsgen 1/8. Bettschw. v Schwd. 5/4. v. Luchs 3/4 Stund — .

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nur in Buchstabierer u: Leser: dann höher giebts hier nicht.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

|| [Seite 2] Lesen und Schreiben; Geschriebenes lesen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Bey uns Sommer & Winter alle Tage Samstag ausgenohmmen, aber nur Vormittag

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

die bey Bürkli u: Geßner in Zürich gedrukten kleinen Namenbüchlein, der klein und größere Zürcherische Catechismus, das Zeügnußenbuch, der kleinere osterwaldische Catechismus, aus welchen auch zugleich memorirt wird — fähigere u: vermögliche Kinder bringen auch ds N. T. Steinmüll. lesebuch u: a.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wenn hier mit gefragt wird: woher diese genohmmen werden; od was sie enthalten? so dient in Antwort: Stellen aus Psalmen, oder geistl. Liederen als Gellerts — Moralische Sentenzen,$u: d. gl. diese werden dan den Kinderen grösstentheils unentgeltlich gegeben u: von ihnen, wie natürlich, besser u: schlechter abgeschriben

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Drey bis vier Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Seint dem Luchsingen eine eigne Kirchen und Schule hat, war der Pfarrer auch zu gleich Schullehrer, Jenen wählt die Gemeind u: folglichin jhm auch diesen.

III.11.bWie heißt er?

der Pfarrer; dessen Namen, Herkunft, Alter, Familie &. &. vide sy. Beantwortung der Fragen an die Religions: Lehrer.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

|| [Seite 3] Dreyßig bis vierzig

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Kaum die Helfte u: meistens nur A. B. C. Schüler
Beynahe gleich viel doch im Sommer umso mehr Mädchen als Knaben — Jm Winter umgekehrt

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja. Aber erst seint 1774. ward zusamen gelegt theils aus freywilligen, theils aufgelegten Steüren der Gemeinds Glieder, theils aus Collecten die für im Land u: auch von außert dem Land als in Zürich aufgenohmmen worden

IV.13.bWie stark ist er?

Laut Angab der Verwalter belaüft es sich gegenwärtig auf 1700 fl.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Aus den Zinsen von obstehendem Capital: dann andere Quellen hat er keine, einige kleine Auflagen ausgenohmmen: So sollte Z. E. in Folge eines Gemeind Schlußes jedes Kind, wann es das 1ste Mahl zur Schule kommt Einstand bezahlen 3 Bazen. Jeder Gemeinds angehörige, d Hochzeit macht 1 fl. diese Abgaben aber gehen besonders bey gegenw: Zeit nicht eben richtig od gar niht rein

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein. Besteht für sich allein. Hat seinen eignen Verwalter, der von der Gemeinde erwählt wird, Schulvogt heißt, und den Gemeindsvorsteheren jährl. Rechnung ablegen muß.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Seint Errichtung des Schulfonds abgeschaft. vorher mußte jedes Schulkind wochentl. 1 guten Groschen bezahlen — Jzt nichts mehr, als die obbemeldten 3 Bazen Einstand od Eintrittgeld.

IV.15Schulhaus.

|| [Seite 4] Schulhaus ist kein besonderes; sonder die Schule wird im Pfarhaus gehalten und also das Pfarhaus zugleich Schulhaus

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Passabel wohnbahr häte aber noch viel Ausbeßerung nöthig wozu es aber an Vermögen fehlt

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nur eine Schulstube, jm Pfarhaus, von Pfarr Stube nur durch eine dünne Wand unterschieden heiter, und ziemml. geraümig

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die, so für das Pfarrhaus u: s. Unterhalt: sorgen müßen, d. i. bey uns die Gemeind.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Seit Errichtung des Schulfonds jährl. 45 fl.
Wein, Hölz, Getreid? Nichts sond obige 45 fl. u: dieß Jahr 15 fl. Zusaz sind m. ganzes Einkommen von der Schul. das jährlich vom Schulvogt bezahlt wird.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Einzig und allein Aus dem Schulfond deßen Betrag und Quellen. S. oben

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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