Krummenau (Transkription Nr. 489)

Schulort: Krummenau
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 120-121v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Krummenau , Krummenau
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Nesslau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Krummenau (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Beantwortung über den Zustand der Schuelen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ein Privat-Hauß in der Gemeinde Crumenau oder Nesslau, wo der Eigenthümer desselben ein etwas geraumige Stube hat; u. dies nicht für imer an einem bestimten Ort, sondern abwechslend bald da bald dort.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

1 1/4 Stund u. darüber sind 46 Hauser
1/2 Stund 30 Hauser
3/4 Stund 17
1 Stund 6
1 u. 1/2 Stund 6 Hauser. entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nesslau, Krumenau, Sindwald, Diken, Enetbühl, Schlatt, Gehren, Langholz. etc.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Weil nur eine einzige Schul in den katholischen Gemeinden Nesslau u. Krummenau gehalten wird, so fällt diese Frag von selbst hinweg.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[ Seite 2 ] Lesen, schreiben, Rechnen nach dem Fuß der Normal Schul; dann wird auch der Religions unterricht gegeben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

von allerheiligen an bis auf Ostern u. dann wird auch bis auf Pfingsten an den entfehrtesten Orten noch 6 Wochen Schul gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Sind keine bestimmte eingeführt, als im Religionsunterricht der Cathekism. v. P. Canising. Nach Felbigers Ordnung

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach dem Normalfuß.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 1/2 9 bis 11 Uhr, Nachmittag von 1/2 zwey bis 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja Buchstabierrende, Lesende, Schreibende, u. die so rehnen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[ Seite 3 ] Die Gemeinde durch ihre Representanten

III.11.b Wie heißt er?

Johan Georg Koller aus der hiesigen Pfarrey Nesslau 31. Jahr alt, verheürathet mit 6. Kindern gesegnet, schon 2 Jahr ohne Klag auf dem Posten; war vorhin v. Profession ein Schreiner, hab aber nebsthin keine andern verrichtungen, als diejenigen eines Schreiners u. Bauersmans auf einem Lehengut.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ungefähr 60 — bis 70 u. offtmals mehrere, unter welchen die Knaben weit der grösere Theil ausmachen, u. dies nur im Winter. — Sommerszeit wird keine Schul gehalten. Sonst sind in der Gemeinde ungefehr 50 Mädgen und 70 Knaben, die des Unterrichts höchst bedürftig wären, aber wegen Armuth, u. Nachläsigkeit ihre Eltern nicht in die Schul geschickt werden.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Vor einigen Jahren wurden in der Gemeind 300 Gulden gesammelt um hieraus den Schulmeister zu besolden. Das übrige zu bestreiten wird v. den Pfrund-Pflegern hergegeben.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[ Seite 4 ] Jst keines eingeführt; weil die Leüte zu Arm sind.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Für Haltung der schule ist, wie oben bemerkt worden, kein bestimmtes da, Sie wird abwechslend bald da bald dort in eines Büg Bürgers etwas geraumigerm ein eingeheitzten Zimer gehalten, zu dessen Unter haltung ihm bishin ein Quantum Holz gelifert wurde.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Jch bezicht wochentlich 2. Gulden

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Von mir Johann Georg Koller Schulmeister bey den katholischen Pfarrgemeinden Nesslau und Crumenau.

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